Das Pflegegeld ist für die Pflege gedacht. Folglich bekommt es der mit der Pflege beauftragte. Das musst nicht immer du sein. Deswegen sollte das Geld auch an den zu Pflegenden bezahlt werden. Zudem ist das Pflegegeld nicht als Einkommen anrechenbar. Das hat auch einen gesellschaftlichen Hintergrund, auf den ich hier nicht näher eingehen möchte. Ergo: keine Sorge auf Anrechnung, auch nicht bei einem einmaligen Nachzahlungsbetrag. Er ist ohnhin nur ein Obulus für deine Mühen ;-)
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Ummelden ja, nur solltest du dich informieren ob als Haupt- oder Nebenwohnung. Daraus ergeben sich Rechte wie Pflichten der Bürger des Ortes der Hauptwohnung.
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