minijob trotz pflegestufe 2?

3 Antworten

Das Eine steht dem anderen nicht entgegen.


lady1955 
Beitragsersteller
 23.07.2020, 15:16

danke

Hallo,

Ja, es ist schon erlaubt, dass die zu pflegende Person arbeiten geht.

Das Problem dabei.... wenn du eine Arbeit aufnimmst, geht die Pflegekasse ggf. von einer Verbesserung deines Zustands aus und kann eine neue Begutachtung anordnen.

Übrigens .... eine Arbeitsaufnahme muss Pflegekasse gemeldet werden ‼️

Du meinst sicher Pflegegrad 2. Da muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Fähigkeiten vorliegen.

Minijobs sind nahezu immer mit körperlicher Tätigkeit verbunden. Wenn die ausgeübt werden kann wird die Pflegekasse mißtrauisch und wird den MDK mit einer neuen Begutachtung des Zustands beauftragen.