Antwort
Wenn die Privatstraße öffentlich zugänglich ist, muss der Nachbar auch räumen. Nicht öffentlich zugänglich hieße, wenn per Schranke o.ä. die Straße versperrt wäre. Ansonsten hat er die Pflicht zu schippen. Es ist dabei unerheblich, ob Straße oder Weg, sobald jemand diese öffentlich benutzen kann, ist der Eigentümer für dessen Sicherheit verantwortlich.