Du musst jedoch bedenken, dass du selber die Kosten erst einmal beim Anwalt zahlen musst. Ob er sie dann geltend macht oder erfolgreich einzieht, ist eine zweite Frage und wird er tun müssen, wenn tatsächlich ein Verzug vorliegt. Es wäre dann ein Verzugschaden, den er damit neben der Hauptforderung geltend macht.

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Einfach widersprechen! Siehe hierzu § 711 BGB. Die Zahlung muss dann unterbleiben. Notfalls müssten die Gesellschafter zu einem Anwalt, damit er das im schlimmsten Fall gerichtlich regelt.

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Solange keine vorsätzliche Beiführung des Versicherungsfalls vorliegt, kommst du selbst nicht in die Haftung und verlierst du keinen Versicherungsschutz. Es könnte nur sein, dass bei öfteren Versicherungsfällen sie dich hinauswerfen bzw. dir kündigen. Das können sie. Dann müsstest du nur die Versicherung wechseln

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Ich würde sofort eine Mietminderung androhen und bei nicht fristgerechter Behebung des Mangels die Nettomiete um 10 % mindern.

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Das entscheidet der Insolvenzverwalter, der in solchen Fällen ziemlich freie Hand hat. Er muss also nicht zwangsläufig dein Arbeitsverhältnis zuerst beenden, sondern darf dies auch verlängern, während er andere Mitarbeiter evtl. kündigt.

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Die Einspruchsfrist beträgt 1 Woche ab Zustellung des Versäumnisurteils, § 59 Arbeitsgerichtsgesetz. Dies ist meines Wissens nach auch eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Denn ansonsten gilt eine 2-wöchige Einspruchsfrist.

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