Du musst jedoch bedenken, dass du selber die Kosten erst einmal beim Anwalt zahlen musst. Ob er sie dann geltend macht oder erfolgreich einzieht, ist eine zweite Frage und wird er tun müssen, wenn tatsächlich ein Verzug vorliegt. Es wäre dann ein Verzugschaden, den er damit neben der Hauptforderung geltend macht.
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Das entscheidet der Insolvenzverwalter, der in solchen Fällen ziemlich freie Hand hat. Er muss also nicht zwangsläufig dein Arbeitsverhältnis zuerst beenden, sondern darf dies auch verlängern, während er andere Mitarbeiter evtl. kündigt.
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