Mit der Verjährung bin ich nicht sicher, aber 3Jahre bleibt der Anspruch auf jeden Fall erhalten. Der Vermieter kann die Kaution nur einbehalten bzw. verrechnen, wenn er noch berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis hat. Also z.B. eine Nachzahlungsforderung aus der letzten Betriebskostenabrechnung. Oder wenn Wohnungsmängel bei der Übergabe festgestellt wurden (Protokoll), die der Mieter zu vertreten hat (Beschädigung z.B.)

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Ja. Erstattete Steuer zählt als Einkommen.

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Freistellungsantrag auf Null setzen geht z.B. nicht, wenn schon Zinsen gezahlt wurden, die vom Steuerabzug freigestellt waren. Oft zahlen Direktbanken monatlich oder quartalsweise, manche auch jährlich.

Ansonsten kann man auch die gesamten 801,- Euro bei der neuen Bank freistellen lassen und die anderen werden eben versteuert. Falls sie noch nicht gezahlt und freigestellt sind.

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Pluskonto sollte kein Problem sein. Zumal bei der Sparkasse. Da hat man einen direkten Ansprechpartner und ich kenne Fälle, wo die Sparkasse überhaupt keine Schwierigkeiten machte.

Das ist allerdings nicht bei allen Banken so. Ist zwar nichtnachvollziehbar, da ja keinerlei Risiko für die Bank besteht, aber so ist eben die Geschäftspolitik mancher Banken.

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Übrigens...Moneyou bietet mittlerweile auch Festgeld für 1 Jahr mit 3,05%.

Auch hier gilt, wenn man eher ans Geld will/muß, dann ist das kein Problem, nur eben dann mit nur einem Prozent verzinst. Und man kann nur alles dann auflösen oder nichts. Einen Teilbetrag abziehen geht nicht. Ich finde, das ist ein faires Angebot.

Und die Einlagensicherung bis 100 000 Euro macht es auch sicher. Naja, eben bis zu diesem Betrag. Ist der Anlagebetrag klein, ist es eine Überlegung wert, Tagesgeld mit immerhin 2,75% zu nehmen.

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10 Jahre ist eine lange Zeit. Es gibt Angebote seriöser Banken, die sich bei 5 Jahren mir 4,1 % Zinsen bewegen. Oder auch 2 Jahe mit 3,2 %. Das ist zwar weniger, aber eben zeitlich überschaubar. Sollte in ein paar Jahren die EZB mal die Zinsen erhöhen, um aufkommende Inflation zu bekämpfen, könnte 4,5% schnell überschritten werden. Du ärgerst dich dann, weil du nicht ans Geld rankommst. Das ist natürlich alles spekulativ. Wir hatten in D schon Zinsen um die 6% für längere Laufzeiten. Es fehlt eben, wie immer, die zuverlässige Glaskugel.

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Zumindest ist Festgeld für 3 Jahre, wofür man ungefähr 3 - 4 % bekommt, eine für diesen Zeitraum inflationssichere Anlage. Geldwerterhalt sozusagen. Aber eigentlich will man ja durch Geldanlage auch noch was verdienen. Man kommt dann um Aktien bzw. Anleihen (interessant auch manche Unternehmensanleihen) nicht herum.

Wer dann natürlich täglich Kurse beobachtet, könnte seinen ruhigen Schlaf riskieren. Am Ende sind Bue-Chips noch immer die beste Alternative. 3 Jahre sind dann aber viel zu kurz.

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Am Ende wird wohl die Inflation in zunehmenden Maße ein Thema sein. Zeitversetzt kommt das Geld in der Wirtschaft an, was auch so sein soll. Wenn dann die Konjunktur anspringt steigen die Preise. Spätestens dann, eigentlich schon eher, sollte die EZB gegensteuern. Was die aber dann wirklich machen, weiß heute keiner. Z.Zt. jedenfalls sind die Zinsen für sichere Geldanlagen meist unter der Inflationsrate. Das bedeutet, Geld verdunstet.

Aktien sind immer eine Überlegung wert, den richtigenZeitpunkt zum Einstieg trifft aber kaum jemad. Somit ist das Nervensache. Allerdings sind manche Dividenden recht attraktiv.

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Im Moment ist der Börsenhandel ausgesetzt. Damit soll Panik und Zockerei verhindert werden. Wenn sich nicht genügend Tauschbreite Besitzer von Griechenanleihen finden, kann Athen einen Zwangsumtausch anordnen. Dann sind nur noch die gut dran, die eine Kreditausfallversicherung haben. Das werden kaum Privatanleger sein, eher sind es die Hedge-Fonds. Die verweigern sich bis jetzt auch dem Umtausch, da sie kein Risiko eingehen. Wenn sie nicht tauschen müssen, weil sich genug andere gefunden haben, kassieren die Hedge-Fonds bei Fälligkeit die hohen Renditen. Andernfalls büßen sie auch nichts ein, durch die Versicherungen.

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Entweder es kommt zu einer Einigung bzw. Vergleich. Das bedeutet Gespräch suchen, Lösung suchen, wirkliche Ursache für Schimmelbildung finden. Nicht auf Konfrontation gehen. Andernfalls bleibt nur, die geschuldete Miete (den Minderungsbetrag) einklagen. Das kostet zunächst Gebühren, die bei erflogreichem Ausgang vom Gegner bezahlt werden müssen. Ich würde Gerichtsurteile diesbezüglich im Internet suchen und danach eine Meinung bilden. Mieter sind auch mitunter in Mietervereinen organisiert und haben eine Rechtsschutzversicherung.

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Die Frage ist auch, ob der Schuldner in der Lage ist, die Schulden und die Anwaltskosten zu zahlen. Wenn er insolvent ist, bleibt man auf den Forderungen sitzen. Müßte vorher recherchiert und abgewägt werden.

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Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Vermögen)

Ich habe zum Thema eine etwas längere kompliziertere Frage. Wenn jemand Grundsicherung erhält, zur Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld ( was ja nicht angerechnet wird bei der Grundsicherung) ( pflegestufe 1 und 100 % Schwerbehindert, Merkzeichen G und B) und der Partner erhält ALG2 , und aus diesen der Grundsicherungstelle bekannten Einkommen ( Pflegegeld, Rente und ALG 2 spart man sich Geld für den Kauf eines Autos ab, ist das dann wieder Vermögen, was man nicht haben darf??? In meinem Fall ist es so, dass ich mir von dem Pflegegeld mit meinem Mann (er pflegt mich) zusammen einiges weg gelegt habe, wir haben unsere alten Autos ( die der Stelle f. Grundsicherung bekannt waren) beide auch weg gegeben um jetzt aus dem Erlös der beiden alten Autos, einem Teil des Pflegegeldes und einer ARGEnachzahlung dann einen anderen Wagen zu erwerben. Dieser neue Gebrauchte Wagen ist jetzt allerdings mehr wert, als bei der Grundsicherung erlaubt. Da mein Antrag jetzt abläuft, soll ich neu beantragen und irgendwie weiß oder ahne ich, dass die dann doch sicher sagen: NÖ, sie haben jetzt zu viel Vermögen. Muss ich den Antrag denn wieder stellen oder kann ich gleich besser zur Wohngeldstelle gehen. ( Um mir die ganze Beantragerei zu sparen, die dann sowieso zur Ablehnung führt) Irgendwie möchte ich kein schlechtes Gewissen haben müssen, dass ich mir von meinem wenigen noch etwas erspart habe um davon einen für mich behindertgerechteren Wagen zu bekommen. (im anderen konnte ich nicht mehr richtig sitzen. ) Danke für wissende Ratschläge.

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Ich weiß es zwar nicht zu 100 Prozent. Aber meines Wissens gibt es doch Sockelbeträge,, also geld, das man haben darf und wo das Amt nicht rangeht. Ist abhängig vom Lebensalter und was man damit macht, sollte das Amt nichts angehen.

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Bei so kurzem Anlagehorizont würde ich auf keinen Fall Aktien kaufen. Wenn das Geld dann gebraucht wird und es ist evtl. einige Prozent weniger wert, geht das stark an die Nerven. Tagesgeld ist eine absolut sichere Sache für kurz geparktes Geld. Zinsen sind zwar nicht berauschend, aber das Geld ist immer verfügbar. Und dazu kommt noch, dass Aktien in diesem Jahr schon extrem zugelegt haben. Da wird es in Kürze eine Korrektur geben.

Grüße

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Staublunge ist auf jeden Fall eine Berufskrankheit. Wenn keine aktuelle Untersuchung vorliegt, ist ein Widerspruch absolut gerechtfertigt. Anwalt kostet natürlich und ich würde noch warten, bis erneute Ablehnung kommt. Jedenfalls würde ich mich nicht damit abfinden.

Grüße

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