Muss privater Nachhilfelehrer eine Rechnung ausstellen?
Seit März haben wir einen Nachhilfelehrer, der einen saftigen Stundensatz verlangt (65€/90 Min.). Aus der Not heraus haben wir zugestimmt und einen Vertrag über 2 x 90 Minuten die Woche abgeschlossen.
Der Lehrer hat immer gesagt er müsste mehr Stoff vermitteln, damit die Prüfung geschafft werden könne, da so viel Wissen fehle. Mag sein, dass dem so gewesen ist, jedoch sind mittlerweile insgesamt weit mehr Stunden und somit natürlich auch einiges an Kosten zusammengekommen. Den Vertrag habe ich nun mit einer zweimonatigen Frist gekündigt. Der Lehrer besteht nun darauf, bis Vertragsende die vereinbarten Stunden zu unterrichten (nun gut sei es drum).
Was mich jedoch enorm stört, ist die Tatsache, das er keine Rechnung ausstellen will. Kann ich trotzdem auf der Ausstellung einer Rechnung bestehen?
Ich weiß, dass er sowohl in Schulen als Honorarkraft arbeitet, als auch nebenbei noch andere Nachhilfeschüler unterrichtet und damit so hohe Einkünfte verzeichnen müsste, das er auch eine Rechnung ausstellen muss. Da er sich weigert vermute ich, dass er die Nebeneinkünfte nicht bei der Finanzbehörde erklärt
3 Antworten
Natürlich muss der Nachhilfelehrer Eure Zahlung quittieren, mit Höhe der Zahlung, wofür, sowie sein Name und seine Adresse.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 368 QuittungDer Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
Da gibt es keine Diskussion und wenn Ihr einen Vertrag habt ist es klar.
Vielen herzlichen Dank, jetzt bin ich ein ganzes Stück weiter. Sie haben mir sehr geholfen
Super! Danke für die Antwort. Werde schriftlich eine Rg anfordern. Kann die Nachhilfe zwar selbst nicht absetzen, denn das fällt ja unter Privatvergnügen, aber sowas auf mir sitzen lassen möchte ich auch nicht. Wir zahlen schließlich alle unsere Steuern.
Wenn Ihr einen Vertrag abschließt und dann noch mit irgendwelchen Fristen, dann ist es auch rechtens dass er dir eine Rechnung ausstellt. Ist es ein schriftlicher Vertrag wo beide Parteien drauf stehen und auch beide Unterschrieben haben?
Zur Not, wenn er sich weiter weigert, kannst du das im Vertrag vereinbarte Honorar und die vereinbarten Stunden in der Steuererklärung angeben und von wem die Dienstleistung kommt. Das Finanzamt wird sich dann bei dem jenigen melden ;)
Danke für die Antwort. Den Vertrag hab ich vorliegen, ebenso die Abbuchungen von meinem Konto. Ich werde noch einmal schriftlich eine Rg. anfordern. Dann habe ich es ggf. Schwarz auf Weiß, dass er keine Rg. ausstellen will.
Klarer Fall von Schwarzarbeit plus, du kannst es nicht absetzen
Es ist alles per Bankeinzug gelaufen. Die Nachweise über die Abbuchungen habe ich natürlich. Kontoauszüge gelten doch aber nicht als Quittung (?) und ich kann zusätzlich eine einfordern. Sehe ich das richtig?