Muss privater Nachhilfelehrer eine Rechnung ausstellen?

3 Antworten

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Natürlich muss der Nachhilfelehrer Eure Zahlung quittieren, mit Höhe der Zahlung, wofür, sowie sein Name und seine Adresse.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 368 Quittung

Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Da gibt es keine Diskussion und wenn Ihr einen Vertrag habt ist es klar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Lila78 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 16:30

Es ist alles per Bankeinzug gelaufen. Die Nachweise über die Abbuchungen habe ich natürlich. Kontoauszüge gelten doch aber nicht als Quittung (?) und ich kann zusätzlich eine einfordern. Sehe ich das richtig?

wfwbinder  03.05.2021, 17:10
@Lila78

Kontoauszüge, wenn dort der Name des abbuchenden genannt ist, gelten als Quittung.

Lila78 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 18:12
@wfwbinder

Vielen herzlichen Dank, jetzt bin ich ein ganzes Stück weiter. Sie haben mir sehr geholfen

Lila78 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 15:31

Super! Danke für die Antwort. Werde schriftlich eine Rg anfordern. Kann die Nachhilfe zwar selbst nicht absetzen, denn das fällt ja unter Privatvergnügen, aber sowas auf mir sitzen lassen möchte ich auch nicht. Wir zahlen schließlich alle unsere Steuern.

wfwbinder  03.05.2021, 15:32
@Lila78

Wohl bemerkt, Quittung reicht. Wenn Ihr ihm das Geld gebt, darf er die Quittung nicht verweigern, sonst muss man nicht zahlen.

Wenn Ihr einen Vertrag abschließt und dann noch mit irgendwelchen Fristen, dann ist es auch rechtens dass er dir eine Rechnung ausstellt. Ist es ein schriftlicher Vertrag wo beide Parteien drauf stehen und auch beide Unterschrieben haben?

Zur Not, wenn er sich weiter weigert, kannst du das im Vertrag vereinbarte Honorar und die vereinbarten Stunden in der Steuererklärung angeben und von wem die Dienstleistung kommt. Das Finanzamt wird sich dann bei dem jenigen melden ;)


Lila78 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 15:28

Danke für die Antwort. Den Vertrag hab ich vorliegen, ebenso die Abbuchungen von meinem Konto. Ich werde noch einmal schriftlich eine Rg. anfordern. Dann habe ich es ggf. Schwarz auf Weiß, dass er keine Rg. ausstellen will.

Leo2021  03.05.2021, 15:30
@Lila78

Die schriftliche Anforderung dann bitte kopieren und als Einschreiben versenden. So hast du dann auch den Beweis, dass es angekommen ist.

Klarer Fall von Schwarzarbeit plus, du kannst es nicht absetzen