Darf Lehrer abfragen ohne Bescheid zu geben?

5 Antworten

Na ja, auch wenn Du erst 2 Wochen dort in der Klasse bist, letztendlich hat der Lehrer gem. Deiner Aussage den Stoff der letzten Stunde abgefragt!

Und warum sollte er das nicht dürfen?

Das es auch mündliche Noten gibt, sollte eigentlich nichts neues sein.

Und das muss ein Lehrer auch nicht "anmelden"!


Yolo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2022, 18:35

Ja, dass es mündliche Noten gibt ist mir ja bewusst, aber er muss mir doch wenigstens Bescheid geben, dass er mich gerade abfragt.Woher soll ich den wissen, dass gerade eine feste Note (welche für das halbe Jahr feststeht) gebildet wird…

rocko597  22.09.2022, 18:36
@Yolo12345

Geh bitte, das ist die normalste Sache der Welt. Entschuldbar wär dass du von ner Montessori Unterstufe auf die Oberstufe gewechselt hast.

Yolo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2022, 18:41
@rocko597

Das ist nicht das normalste. Für dich eventuell, aber normalerweise kündigt man immer an, dass man gerade abfragt, oder lässt es einen wenigstens wissen.

rocko597  22.09.2022, 19:48
@Yolo12345

Nein, tut man nicht. Man muss immer davon ausgehen dass jeder Lehrer jede Frage bewertet. Außer: wie gehts euch.

Das ist völlig normal, dass man im Unterricht abgefragt wird, denn wenn du stumm bleibst, kann der Lehrer deine mündliche Leistungen nicht prüfen. Mündliche Abfragen sind nicht ankündigungspflichtig. Da du in der letzten Stunde offensichtlich anwesend warst, hat der Lehrer nichts falsch gemacht. Ich hoffe, du legst diese babymäßige Einstellung ("Darf der das?") schnellstmöglich ab, sonst überlebst du die Oberstufe nicht.

ich sehe das tatsächlich etwas anders als meine vorredner. du hast dich freiwillig gemeldet um im unterrichtsgespräch mit der ganzen klasse einen beitrag zu leisten, um den unterricht mitzugestalten. er kann da nicht eine mündliche prüfung vor allen beteiligten draus machen.

das hätte ja zwangsläufig zur folge, dass sich die leute nicht mehr trauen würden, sich zu melden mündlich am unterrichtsgeschehen teilzunehmen. gerade für die "stillen" kandidaten ist so etwas sehr schlimm, denn da ist die angst, sich zu melden und sich zu blamieren, besonders groß. was das psychisch langfristig mit den schülern macht, sollte man nicht unterschätzen. durch angst vor bewertung zeigt man dann nicht mehr auf und ruiniert sich so ja auch die note für die mündliche mitarbeit.

würde das mit den eltern besprechen und dann auch mit dem lehrer, evtl. einen vertrauenslehrer hinzuziehen.

Du bist in einer Schule. Da ist es üblich, dass die Schüler von Lehrern geprüft und auch bewertet werden.

ob unfair oder nicht.

Ein Lehrer ist "Weisungsbefugt"

Wenn zb Papier rumliegt, und Du gerade vorbei kommst, obwohl Du damit garnix zutun hast, und er Dich auffordert, es zu entsorgen, bist Du verpflichtet, dieses zutun.

Wenn der Lehrer meint, aus Lehrmethodengründen seine Lehrmethoden anpassen zu müssen, dann kann er das.

Er muß Dir das auch nicht begründen.

Das ergibt sich aus dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes

hier das Schulgesetz aus NRW, da kannst Du lesen was er alles kann

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524