Muß man mit der Ehefrau den gleichen Hauptwohnsitz haben?

Support

Lieber stoeck5,

leider ist deine Frage sehr kurz und unpräzise. So ist für die anderen Mitglieder kaum ersichtlich was du genau wissen möchtest. Daher solltest du in Zukunft darauf achten, den Sachverhalt vollständig und gut strukturiert darzustellen. Nur so kann auch kompetent geholfen werden.

Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

2 Antworten

Man muss nicht, aber je nachdem wie das Verhältnis zu Deiner Frau ist, könnte es sein dass sie sich freut, wenn Du bei ihr wohnst.


wfwbinder  03.01.2015, 18:33

Es geschah in Haburg, wo zwei Frauen ins Gespräch kamen.

"Mein Mann ist Vertreter und fast nur am Wochenende daheim"

"Mann ist Seemann und nur 6 Wochen pro Jahr daheim"

"Oh, das ist schlimm, sie haben mein Mitgefühl."

"Na ja, so schlimm ist es auch nicht. Die sechs Wochen gehen auch vorbei."

wfwbinder  03.01.2015, 19:39
@EnnoBecker

Stimmt, als ich das fehlende "m2 entdeckte, war es leider zu spät für die Änderung.

Primus  03.01.2015, 19:51
@wfwbinder

Die Zeit vergeht ja Heute wie im Fluge ;-)))

Was haben Wolken und Männer gemeinsam? Wenn sie sich verziehen kann es doch noch ein schöner Tag werden.

EnnoBecker  03.01.2015, 19:55
@Primus
Wenn sie sich verziehen kann es doch noch ein schöner Tag werden.

Deswegen erscheinen die Todesanzeigen von Ehemännern ja auch unter "Schöner wohnen."

Primus  03.01.2015, 19:59
@EnnoBecker

Genau und vor allem kennt Frau den Unterschied zwischen einem Mann und einem Autoreifen........ Der Reifen hat Profil.

Ich nehme an, Sie haben sich getrennt haben? Bei Ehegatten die dauernd getrennt leben, ändern sich im Jahr der Trennung die Steuerklassen erst einmal nicht, im Jahr darauf erhalten Sie die Steuerklassen wie unverheiratete Personen. Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn sich die Trennung auf das eheliche Leben, den Haushalt und die Wirtschaftsführung bezieht und die Trennung für längere Zeit vollzogen wird. Ehegatten leben nicht dauernd getrennt, wenn zwar räumlich getrennt leben, aber den Willen haben die Ehe aufrecht zu erhalten und die eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen.