Bei Unterstützung Bedürftiger sind sehr wohl die Einkünfte der Kinder in der Anlage Unterhalt (siehe Innenseite links unten) einzutragen. Hier sind auch der Gesamtwert des Vermögens der Kinder einzutragen. (z.B. Sparverträge, Festgelder, Bausparer) um nur einige Beispiele zu nennen. Denn damit wird geprüft, ob die unterhaltene Person auch wirklich bedürfigt ist.
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