Erschließungskosten für bereits erschlossenes Eckgrundstück?
Hallo, muss ein Eckanwohner, dessen Haus bereits seit 45 Jahren voll erschlossen ist und dessen Zufahrt von der Hauptstaße ist, für die vollen Erschließungskosten einer neu angelegten Stichstraße für ein Neubaugebiet, die an seinem Garten entlangführt, mitzahlen? Die Straße bringt dem Haus keinen Mehrwert, sondern mindert eher die Wohnsituation. Die Gemeinde will den vollen Anteil verlangen, bei uns gibt es keine 2/3 Regelungen für Eckhäuser. Aber kann man nicht den Anteil für Leitungen abziehen? Die Leute sind Rentner und überlegen deshalb, ihr Haus zu verkaufen. Danke für fachlich hilfreiche Tipps und Antworten.
1 Antwort
Ich habe in meiner Referendarzeit ein halbes Jahr in der Erschließungsabteilung einer kleinen Stadt in der Nähe von Köln verbracht und kann Dir versichern, dass das kein Thema für ein Laienforum ist, sondern in die Hände eines auf das Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts gehört. Empfehlungen dazu könnte zum Beispiel ein Haus- und Grundbesitzerverein geben. Der macht dann oft auch die Erstberatung.
Das fängt ja schon mit der hier nicht zu klärenden Frage an, ob sich das Grundstück aufteilen läßt so dass die Erschließung durch eine weitere Straße Sinn macht.
Das geht weiter mit der aktuellen Rechtsprechung zum Erschließungsrecht.
Und endet schließlich damit, ob die Satzung in dieser Form, ohne Ausnahmen, den jetzt geltenden Anforderungen genügt.
Man muss im Übrigen die Fristen beachten die in einem Bescheid stehen. Wird der erst bestandskräftig ist ohnehin alles vorbei.
Der Tipp mit dem Haus- und Grundbesitzerverein ist super! Danke!