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1 Antwort

Anzeige erstatten kannst du immer.

Aber in diesem Fall wird sie höchstwahrscheinlich eingestellt.

Das hier kommt dem Straftatsbestand der Bedrohung nahe.

Und diese wird nur verfolgt, wenn man mit einem Verbrechen droht.

Körperverletzung, auch schwere Körperverletzung, ist aber kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen.

Hätte der Ex gedroht, jemanden zu bezahlen, damit er dich umbringt, würde die Sache anders aussehen.

Aber so wird das ins Leere laufen.