ein Anruf beim Finanzamt-die haben das sicher schon öfter erlebt. Sonst eben kopierte Auszüge beilegen, da steht der Zinsertrag und die abgeführte KEST auch mit drauf in der Regel

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das hat mich auch interessiert, bin über google auf folgende Antwort gestossen (Quelle: Stiftung Warentest test /Kurzurteil:)

Zitat Darf der Eigentümer seine Eigentums­wohnung laut Grund­buch nur mit Zustimmung des Verwalters veräußern, benötigt er die Zustimmung auch für eine Schenkung. „Veräußerung“ schließe nicht nur einen Verkauf, sondern auch eine Schenkung ein, stellt das Kammerge­richt Berlin fest (Az. 1 W 121/12).

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