Hauptmietvertrag fristlos gekündigt. 5 Untermieter finden nicht gleichz. neue Wohnung. Muss Hauptmiete bis zum Auszug des letzten U-Mieter weitergezahlt werden?

2 Antworten

Die Wohnung wurde von den 2 Hauptmietern gekündigt, den Vermieter interessieren die Untermieter nicht, die haben ja mit euch als Hauptmieter einen Mietvertrag somit habt ihr alle die Pflicht zum Kündigungsdatum die Wohnung nach Vorgaben aus dem Mietvertrag (eventuell Renoviert, oder nur Besenrein) zu verlassen und die Schlüssel zu übergeben, da kann Niemand noch länger bleiben, außer der Vermieter drückt ein Auge zu aber das müsst ihr mit dem Vermieter besprechen.


monika1krull 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 15:23

Danke erstmal für die superschnelle Antwort,

jedoch haben nicht wir Hauptmieter gekündigt sondern sind gekündigt worden. (und somit die ganze WG und alle Untermieter). Sorry, das habe ich in der Frage nicht klar genug formuliert und soeben ergänzt.

Es obliegt also mir als Hauptmieter dafür zu sorgen, dass alle meine Untermieter bis zum besagten Datum ausziehen. WIe gesagt finden zwei von Ihnen aber keine neue Wohnung bzw erst einen Monat später und einfach rausschmeissen kann ich Sie auch nicht.

Droht jetzt uns Hauptmietern eine Räumungsklage (obwohl wir ja gewillt sind auszuziehen) bzw müssten wir die gesamte Wohnung für diesen Monat weiterbezahlen?

Schubert610  20.04.2021, 15:37
@monika1krull

auf euch als Hauptmieter kommen sämtliche Kosten zu die dem Vermieter durch den Nichtauszug entstehen, das können Anwaltskosten, Beantragung gerichtliche Räumungsklage, entgangene neue Mieteinnahmen ect. sein, ist zwar nur ein Monat bis zum endgültigen Auszug aber ich denke wegen der fristlosen K. sind die Fronten wohl verhärtet so das der VM euch wohl nicht noch länger dulden möchte.
Wenn euch der Vermieter fristlos gekündigt hat, erübrigt sich wohl auch der Tipp mit dem Vermieter zu sprechen ob er 1 Monat dranhängt.
Sag den beiden Untermietern sie müsse räumen ohne wenn und aber, sie können ihre Möbel (können ja nicht viele sein) in einem Lager zwischenlagern und wo anders unterkommen.
Entweder konsequent zu den Untermietern sein, oder tief in die Tasche greifen.

monika1krull 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 15:43
@Schubert610

Oh je, das habe ich mir fast gedacht. Dann kann ich nur hoffen, dass die zwei Untermieter einsichtig sind und sich nicht quer stellen.

Vielen Dank jedenfalls an ALLE hier für eure Hilfe

Sorry, das mit den Untermietern ist alleine das Problem der Hauptmieter.

Zwischen Untermieter und dem Vermieter besteht kein Vertragsverhältnis.

IHR alleine seid in der Pflicht, dass die Wohnung zum Kündigungstermin geräumt ist.

Und alle Kosten der Nichträumung tragt dann auch ihr als Hauptmieter.

Klar, ihr könnt euch das im Innenverhältnis von den Untermietern wiederholen, sofern es da was zu holen gibt. Aber das könnt ihr am besten beurteilen.


monika1krull 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 15:25

Danke, habe deine Antwort erst gelesen, nachdem ich der erstere Antwort zurückgeschrieben habe