Nein, leider nicht. Es gibt festgelegte Höchstsätze, die nicht überschritten werden können. Hinzu kommt nun leider noch, dass die Krankenversicherung selbst gezahlt werden muss. Da verfährt der Staat schon ein wenig stiefmütterlich mit unseren Studenten, da die Grundsicherung ja deutlich höher angesetzt wird.
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Wahrscheinlich geht es darum, ob Du spezielle Koste benötigst. Ansonsten habe ich das noch nicht gehört. Ansonsten geht die das nichts an. Der Sinn ist bei der Frage nicht klar.
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