Nein, leider nicht. Es gibt festgelegte Höchstsätze, die nicht überschritten werden können. Hinzu kommt nun leider noch, dass die Krankenversicherung selbst gezahlt werden muss. Da verfährt der Staat schon ein wenig stiefmütterlich mit unseren Studenten, da die Grundsicherung ja deutlich höher angesetzt wird.
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Es handelt sich bei der Betriebshaftpflichversicherung um unbeschränkt abzugsfähige Betreibsausgaben unter der Position "Versicherungen" aus der eigenen Überschussrechnung geben. Dahin wird es verbucht.
Die Beiträge für die Krankenversicherung sind private Ausgaben und gehören da somit leider nicht rein.
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Auf Grund der steuerlichen Aspekt würde ich offiziell eine Miete verlangen.
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Geld gibt es erst mit Antrag. Also ab dem 25.10.2012. Dann gilt es noch zu belegen, dass es nicht absehbar gewesen ist. Anspruch besteht, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, aber.
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Wahrscheinlich geht es darum, ob Du spezielle Koste benötigst. Ansonsten habe ich das noch nicht gehört. Ansonsten geht die das nichts an. Der Sinn ist bei der Frage nicht klar.
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