Hausverwaltung weigert sich Internetkabel zu reparieren?
Hallo Community.
Ich hoffe sehr, dass man mir hier helfen kann.
Wir haben seit August ein defektes Internetkabel zwischen dem 1. und 2. Stock. Insgesamt sind wir 7 Mieter im Haus mit verschieden Eigentümern. Wir wohnen ganz oben. Durch den Defekt haben unser Nachbar unter uns und wir kein Internet. Nach vielem hin- und her haben wir erreicht, dass unser Anbieter das Kabel reparieren würde, wenn die Hausverwaltung das genehmigt. Die weigert sich aber strikt und verweist auf die Eigentümerversammlung (die Ende dieses Jahres sein soll). Unsere Vermieterin soll eine Sonderversammlung einberufen, damit das geklärt werden kann - was 300€ kosten soll. Das wird nicht passieren, weil diese es als Aufgabe der HV sieht, das Kabel instand zu halten.
Unser Anbieter scheint genauso machtlos und sagt, dass die HV gesetzlich dazu verpflichtet ist das Kabel zu reparieren. Bis jetzt war es zwar mies ohne Internet zu sein, aber nicht lebensnotwendig. Doch wegen dem Corona Ausbruch bin ich gezwungen meine Umschulung von zuhause aus zu machen - aber ohne Internet unmöglich!!
Was können wir tun? Wohin können wir uns wenden?
Liebe Grüße
Tonino
2 Antworten
Ergänzung zum Vorredner: Bei einer Vielzahl von Anbietern kannst du dir einen LTE-Router ordern, welcher dir Zugang zum Mobilen Internet über eine WLAN-Verbindung verschafft mit einer monatlichen Gebühr. So sind deine nicht Mobilfunkuähigen Endgeräte erstmal wieder im Internet, sofern du in der Wohnung guten LTE-Empfang hast. Du solltest natürlich die Vertragsbindung meiden. Ich selbst nutze den Congstar-Homespot.
Auch dir erstmal vielen Dank! An sowas habe ich auch schon gedacht. Ich werde mich gleich mal dran machen, da etwas zu bekommen. Ich habe mich heute mit meinem Laptop über einen Hotspot von meinem Handy aus eingeloggt. Und das zieht unglaubliche Mengen an Daten. Ist halt echt eine blöde Situation
Hier zunächst zwei Argumentationshilfen zum Thema Grundrecht auf Internet:
Das BGH-Urteil im Wortlaut:
Eine RA-Erörterung:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-bgh-und-das-grund-recht-auf-internet_038328.html
Das resultiert eine Schadensersatzpflicht seitens der Vermieterin, wenn ich das alles richtig einordne. Zumindest kannst Du eine Mietminderung geltend machen und hättest das bereits seit 08/2019 machen können.
Kannst Du dich bei Nachbarn mit funktionierenden Internetanschluss oder Freunden für die Zeit des Telelearnings einquartieren, oder sind die auch schon alle in Quarantäne ...? ;-) Du solltest auf jeden Fall auch vorsorglich den Kostenträger der Umschulung über die Situation informieren, wenn Du einfach keine Möglichkeit erhältst, Dich woanders einzuloggen.
Erst einmal: Vielen Dank, für deine schnelle und ausführliche Antwort. :)
Ich hatte gehofft, dass die HV irgendwie dazu gezwungen werden kann - vor allem, weil ich gern wissen würde, ob Vodafone's Rechtsabteilung da recht hat. Mit der Vermieterin habe ich ein unglaublich gutes Verhältnis, das ich ungern durch so etwas stören würde. Wenn es nur in der Wohnung wäre, hätten wir schon vom ersten Tag wieder Internet - weil sie sich wirklich kümmert (bis auf diese 300€). Aber wie gesagt, die HV legt uns scheinbar nur Steine in den Weg. Leider habe ich niemanden, bei dem ich mich einquartieren könnte :D aber nochmals, vielen Dank!