Muss ich für die stromschulden meiner Frau aufkommen?

3 Antworten

Sie ist 2010 bei Dir eingezogen.

Also ist es Deine Wohnung, Dein Stromanschluss.

Natürlich dürfen die den Anschluss nicht sperren.

4.000,- euro Stromkosten auflaufen zu lassen, ist schon eine Leistung. Sie hat Glück gehabt, dass die nicht schon bei ein paar hundert bei Ihr gesperrt haben.

Da so eine Sperre vom Versorger aber erstmal machbar ist, solltest DU vorsichtig sein. gehe mit der Mitteilung sicherheitshalber zum Anwalt.

Was hilft es dir, wenn DU Recht hast, aber 2-3 Tage im Dunkeln sitzt.

Auf wen läuft denn der Vertrag? Etwa auf beide Eheleute? Das könnte der Ansatzpunkt für die angekündigte Sperre sein. Eine Verpflichtung voreheliche Schulden zu begleichen besteht nämlich nicht. Bei Verträgen die während der Ehe geschlossen werden ist demgegenüber § 1357 BGB zu beachten:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1357.html


Nuesschen1612 
Beitragsersteller
 14.12.2013, 12:48

Der Vertrag läuft seit dem Kauf des Hauses auf meinen Namen meine Frau kam erst später.

Nein - nur gemeinsam gemachte Schulden sind auch gemeinsame Schulden.

Schulden, die vor der Ehe entstanden bleiben der einzelnen Person zugehörend und können von Dir nicht zurückgefordert werden.