Heizölbefüllung und Schaden - wer muss zahlen?
Der Mann hatte seiner Frau gesagt, dass der Heizöltank fast leer und dringend Heizöl zu bestellen ist. Die Frau tat dies und bestellte 4000 Liter, die volle Menge, die in den Heizöltank passte. Der Mann hatte allerdings übersehen, dass noch über tausend Liter im Tank waren. Dem Wunsch der Frau entsprechend kam sofort der Tankwagen, bei dem allerdings, was ebenfalls zunächst nicht bemerkt wurde, die Abschaltautomatik bei der Befüllung nicht funktionierte. So liefen über 500 Liter ins Erdreich, deren Beseitigung mehrer tausend Euro kostet. Die Heizöfirma bzw. deren Haftpflichtversicherung will den Schaden nicht ganz zahlen, sondern nur zur Hälfte, weil sie sich auf ein gleichgroßes Mitverschulden des Bestellers beruft. Hat sie damit Recht?
3 Antworten
Die Abschaltautomatik ist ja die Sicherung genau für diese Fälle.
Auch sehe da kein Mitverschulden, was für die Verminderung des Schadenersatzes ausreicht.
Hier sind sicherlich keine Experten im Forum! Die Überfüllsicherung ist ein am Lagertank eingebautes Bauteil für dessen Funktionsfähigkeit der Betreiber verantwortlich ist. Eine "automatische" Abschaltung am Tankstutzen gibt es nicht! nur bei Tankstellen und der Befüllung von Fahrzeugtanks.
Eine Überfüllung hätte durch die Überwachunspflichten des Fahrers und damit der Firma verhindert werden müssen. Eine Überfüllung muss sich der Betreiber nur teilweise zurechnen lassen, wenn sein Grenzwertgeber nicht funktioniert. - Und das auch nur, wenn das Öl technisch nicht an den Fühler gelangen kann (Ähnlich einer Taucherglocke bei Modellen älterer Bauart. In diesem Fall öffnet die Überfüllsicherung am Tankfahrzeug, jedoch kann die Einrichtung nicht abschalten, da das Öl ja nicht an den Fühler gelangen kann)
So ganz nach vollziehen kann ich diese Sache nicht. Denn selbst wenn noch Heizöl im Tank war, was ja meistens der Fall ist, funktioniert an den Tankwagen ein automatischer Einfüllstop. Und wenn der nicht funktioniert, was sich ja nachweisen lässt, ist die Heizölfirma dafür verantwortlich. Mitverschulden sehe ich hier auf keinen Fall. Im Notfall würde ich einen Anwalt einschalten.