Klarna und coeo Inkasso?

4 Antworten

Klarna ist der größte Mist den es eig. gibt.
Wenn du dort was überweist, verrechnen die das auf alle Posten die dort offen sind. Meist gibt es nur einen allgemeinen Verwendungszweck für das Kundenkonto.

Ich würde dem Inkasso einfach entsprechend einen Widerspruch schreiben dass du 1. nichts bezahlst da du bereits bezahlt hast, 2. du der Forderung mangels fehlender Vollmacht, Geldempfängnisvollmacht sowie der nicht durchsetzungsfähigen Gebühren widersprichst.

Ebenso schreiben dass du jeglichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid widersprechen wirst. Maximal wären hier auch nur 0.3 Gebühr RVG zulässig. Das sind insgesamt 18,00 €.

Streng genommen sogar 0 €, weil Klarna selber ein Zahlungsdienstleister ist und das Mahnverfahren sogar teil derer Aufgabe ist und hier ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorliegt.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

Du hast also mind. 2 offene Rechnungen bei denen, vielleicht auch mehr?

Vermutlich, aber das weiß ich nicht, hast Du die Zahlung keiner bestimmten offenen Position zugewiesen!?!?

Persönlicher Tipp:

Gebe doch besser nur dann Geld aus, wenn Du dieses auch hast.

Fange jetzt schon mit dem Sparen für den nächsten Einkauf an.


Oldhopkins 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 18:19

Falsch erstanden ich gebe nur Geld aus wenn ich es habe.

Sie haben bei drei Bestellungen die eine Zahlung für eine andere Rechnung genutzt, offen habe ich laut Überweisung und Kontoauszug nichts

Alarm67  06.04.2021, 18:30
@Oldhopkins

Wenn Du sicher bist, dass tatsächlich alles bezahlt wurde, dann ignoriere alle zukünftigen Schreiben und lasse die Auflaufen.

Wenn man Deine Hinweise nicht ernst nimmt, hast Du aktuell keine weiteren Möglichkeiten.

Dann müssen die Dir ja irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.

Und dem wirst Du widersprechen und alle entsprechenden Nachweise beifügen.

Ob die dann tatsächlich noch klagen wollen, ....

Und passe auf Deine Schufa auf, nicht das die was eintragen lassen bzw. die Eintragungen nicht rückgängig machen.

Alternativ forderst Du den Verein unter einer per Datum benannten Frist zur Klärung/Einstellung auf (14 Tage). Das schreiben solltest Du nachweisbar (Einwurfeinschreiben, Quittung aufbewahren) versenden und Kopien der Zahlungen beifügen.

Sollten die dann weiterhin nach Fristablauf Geld eintreiben wollen, ab zum Anwalt. Du gehst zwar in Vorleistung, aber solltest Du im Recht sein, zahlt diese Verzugskosten Dein Gegner.

Viel Erfolg.

Das heißt also, die andere Rechnung würde doppelt bezahlt? Dann würde ich mich darum kümmern, die Überzahlung zurückzubekommen.


Oldhopkins 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 19:21

Wenn ich das Inkasso bezahlen würde, dann hätte ich doppelt bezahlt, sie scheinen es nicht auf die Kette zu bekommen das die Zahlung seit Dezember schon bei Klarna ist, ich habe heute Klarna gebeten mir alle Zahlungseongänge zukommen zu lassen, meine Zahlungsbelege habe ich ja

Eifelia  06.04.2021, 20:46
@Oldhopkins

Das ergibt doch keinen Sinn. Du schreibst, Du hättest alles bezahlt UND Du schreibst, man hätte Deine Zahlung für Rechnung 1 zum Ausgleich von Rechnung 2 verwendet - dann muss aber Rechnung 1 noch offen und Rechnung 2 doppelt bezahlt sein...

Oldhopkins 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 20:56
@Eifelia

Nein die haben irgendwo Rechnung auf dem Konto und haben es trotzdem abgegeben

Oldhopkins 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 21:08
@Oldhopkins

Sorry das sind die Buchstaben weg die haben das Geld von der Rechnung irgendwo bei sich auf dem Konto, ich hatte im Dezember sogar eine Mail bekommen das das Geld eingegangen ist

Vielleicht hast du was überwiesen und das ist mangels Deckung zurück gebucht worden....?