Kann ich den Überschussbetrag vom P-Konto am Ersten des Monats abheben obwohl es ein Samstag ist?
Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse. Gehalt bekomme ich immer erst zum 4. des Monats. Somit bleibt immer ein Restbetrag über ,über den ich am 1 des Monats verfügen kann. Nun ist mir aufgefallen ,dass ich ,wenn Feiertage auf den ersten fallen auch an den Restbetrag komme und ihn abbuchen kann. Das Ganze funktioniert allerdings nicht wenn ,der erste ein Samstag ist? Wird der Freibetrag am 01.immer automatisch freigeschaltet ,auch wenn er auf ein Wochenende fällt?
1 Antwort
Du bist hier offenbar ein bissel auf dem "falschen Dampfer". Wir Menschen neigen ja dazu, uns für Sachverhalte, deren Grundlagen uns nicht bekannt sind, immer kompliziertere Regelwerke zu überlegen und zu erahnen. ;-)
Die Regelung sieht vor, dass "unverbrauchte" Verfügungsbeträge auf den kommenden Monat übertragen werden. Damit soll vermieden werden, dass du selbst dann an dein Geld kommst, wenn dein Arbeitgeber in einem Monat das Gehalt ein mal zu Beginn des Monats für den Vormonat überweist und ein weiteres Mal am Ende des Monats für den noch laufenden Monat.
Dadurch ergibt sich mitunter die Situation, dass dein tatsächlich verfügbarer, geschützter Betrag scheinbar höher ist. Mit etwaigen Wochentagen; Bankarbeitstagen o. ä. hat das nichts zu tun.
Wenn du am 1. des Folgemonats über das Geld verfügen kannst, dann kannst du es auch jetzt schon. Und umgekehrt; wenn du jetzt nicht an das Geld kommst, wirst du es am Samstag, 1. Juli auch nicht.
Das Geld auf dem Konto ist JETZT entweder geschützt oder nicht. Der "neue Schutzrahmen", der sich ab dem Folgemonat erhöht, ist für künftige EINGÄNGE.
Über Geld, welches zum jetzigen Zeitpunkt auf dem Konto ist, kannst du entweder frei verfügen (Überweisung/Auszahlung), wenn der Schutzrahmen in diesem Monat noch nicht ausgeschöpft ist; oder aber wird von der Bank zum Monatsende auf das zugehörige "P-Auskehrungskonto" umgebucht.
Der exakte Wortlaut findet sich in § 850k ZPO Abs 1, Satz 3 und kann hier nachgelesen werden: https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
" der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst."
Hallo,
du wirst es testen müssen !
Die Banken verfahren hier nicht einheitlich, weil es keine gesetzliche Regelung zur Freischaltung gibt. Manche geben das Konto gleich am Samstag ( 01.07.) frei andere eben erst am nächsten Banktag, dem Montag !
Nochmal.....
Ich habe 1100€ Gehalt.Der Freibetrag ist erreicht.Kann gerade kein Geld abholen!Erst am 01.Juli,da dann ein neuer Freibetrag zur Verfügung steht.Frage mich nur,ob es geht,da es ein Samstag ist!Wollte schon mal am 01. der auf einen Samstag viel Geld abholen und es ging nicht!Aber am 01.Mai,der ein Sonntag war,funktioniere es!Komisch!Sobald mein Gehalt kommt zum 05. wird nochmal neu berechnet und das Konto ist für 24 Stunden dicht!