Muss gezahlt werden oder nicht?

3 Antworten

Um die Frage beantworten zu können, fehlt die wichtigste Information überhaupt:

Wer ist denn gem. Mietvertrag Mieter gewesen?

Wenn beide, dann haftet man als Mieter grundsätzlich gesamtschuldnerisch.

Und dann hat die Nebenkostenabrechnung meiner Meinung nach nichts mit dem Erbe zu tun.


Sandra2109 
Beitragsersteller
 28.10.2023, 12:18

Hallo Alarm67,

Ja beide...

Und ja so habe ich das auch gelesen mit dem gesamtschuldnerisch...

Nur irgendwie dachte ich das die Erbausschlagung da gegebenenfalls auch eine Rolle spielt...denn wäre es ein Guthaben, dürfte meine Mutti aufgrund der Ausschlagung dieses nicht an sich nehmen...

Die gemeinsame Wohnung zum 31.03.2023 gekündigt..

Die Wohnung wurde von Deiner Mutter und dem Stiefvater gemeinschaftlich ( Vertrag lief auf beider Namen ?) angemietet - dann haftet die Mutter auch (gesamtschuldnerisch!! ) für die Nachforderung aus den Nebenkosten für das Kalenderjahr 2022.

Deiner Mutter, die nicht einmal ihren eigenen Bedarf abdecken kann bleibt so nur der Weg in die Privatinsolvenz .... spätestens dann, wenn der ehemalige Vermieter die NK-Abrechnung für 2023 vorlegt.