Muss gezahlt werden oder nicht?
Hallo liebe Community,
Meine Frage bezieht sich auf die Neben- und Heizkostenabrechnung meiner Mutti und meines verstorbenen Steiefvaters ..
Die Abrechnung ist aus 01.01.2022 bis 31.12.2022...
Verstorben ist mein Vater im April...
Die gemeinsame Wohnung zum 31.03.2023 gekündigt...sie selbst wohnte seit Dezember 2022 bei mir und seit Juli 2023 im Altersheim...welches bezuschusst wird vom Sozialamt...
Meine Mutti hat das Erbe ausgeschlagen...
Mein Stiefvater hat eine Nachlassverwalterin am zuständigen Amtsgericht...
Die Nebenkostenabrechnung kam vorgestern...mit einer Nachforderung i.H.v.ca.1900 Euro...
Muss meine Mutti das komplett bezahlen...oder greift hier das sie das Erbe ausgeschlagen hat...
Es existieren keine weiteren Erben...
Würde mich über eine Rückmeldung Eurerseits freuen und wünsche allen ein schönes Wochenende...
Liebe Grüße Sandra I
3 Antworten
Um die Frage beantworten zu können, fehlt die wichtigste Information überhaupt:
Wer ist denn gem. Mietvertrag Mieter gewesen?
Wenn beide, dann haftet man als Mieter grundsätzlich gesamtschuldnerisch.
Und dann hat die Nebenkostenabrechnung meiner Meinung nach nichts mit dem Erbe zu tun.
Hallo Alarm67,
Ja beide...
Und ja so habe ich das auch gelesen mit dem gesamtschuldnerisch...
Nur irgendwie dachte ich das die Erbausschlagung da gegebenenfalls auch eine Rolle spielt...denn wäre es ein Guthaben, dürfte meine Mutti aufgrund der Ausschlagung dieses nicht an sich nehmen...
Die gemeinsame Wohnung zum 31.03.2023 gekündigt..
Die Wohnung wurde von Deiner Mutter und dem Stiefvater gemeinschaftlich ( Vertrag lief auf beider Namen ?) angemietet - dann haftet die Mutter auch (gesamtschuldnerisch!! ) für die Nachforderung aus den Nebenkosten für das Kalenderjahr 2022.
Deiner Mutter, die nicht einmal ihren eigenen Bedarf abdecken kann bleibt so nur der Weg in die Privatinsolvenz .... spätestens dann, wenn der ehemalige Vermieter die NK-Abrechnung für 2023 vorlegt.