Da der VA bereits durchgeführt ist, ist er in deinem Rentenbescheid zu deinen Gunsten berücksichtigt. Bitte sehe genau nach; ansonsten hake sogleich bei der Rentenbehörde nach.
Du kannst sicher die eigenen Ansprüche noch verfolgen. Schließlich wird deine Versicherung regelmäßig gezahlt haben ohne irgendein Präjudiz. Sie kann auch zahlen, ohne dich zu fragen, da sie die Regulierungshoheit hat. Sie vertritt nämlich alle Versicherten und nicht nur dich, was aber auch heißt, dass du deine Ansprüche immer selbst unbelastet von der Regulierung der eigenen Versicherung geltend machen kannst.
Für dich als Schuldner ist das Urteil in jedem Fall durch Sicherheitsleistung abwendbar. Diese Abwendungsbefugnis ist vom Gericht auszusprechen, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Diese Abwendungsbefugnis ist in § 711 ZPO geregelt. Die Sicherheitsleistung hat für den Gläubiger den Vorteil, dass er vor deiner Insolvenz, wenn sie bei dir auch nur theoretisch möglich ist, geschützt wird.
Wenn der Gegner die Anschrift kennt, darf er sie nur aus driftigen Gründen zurückhalten. Ansonsten wird daraus ein für dich günstiger Schluss in der Beweiswürdigung gezogen. Du gewinnst also, weil das Gericht von der Richtigkeit deiner Aussage ausgeht.