Muss ein Privatverkäufer einem Privatkäufer Versandkosten auf Anfrage nachweisen?
Angenommen, ein Privatkäufer kauft einen Gegenstand von einem Privatverkäufer bei eBay und will Folgendes: „Bitte aber auch entsprechend einpacken das die Versandkosten gedeckt sind. Mit entsprechenden nachweisen, die ich benötige.“ Gilt „mit entsprechenden Nachweisen“ als Rechnungsanforderung oder kann der Verkäufer den Wunsch, die Nachweise zu sehen, getrost ignorieren?
4 Antworten
Kannst du ignorieren. Porto steht oben drauf. Zu Versandkosten gehört jedoch zusätzlich: Verpackungsmaterial (Karton, Füllstoff, Klebeband), Beschriftungsmaterial (Stift / gedrucktes Ettiket) und Arbeitskosten (Zeitaufwand ggf. Fahraufwand zur Abgabe). Das musst du nicht ins Detail darlegen. Jeder Händler rechnet da mit Pauschalen, da es Irrsinn wäre, dies für jede Sendung extra zu kalkulieren.
Solch eine "schwachsinnige" Forderung kann man getrost ignorieren!
Jain, man muss den Versand insofern nachweisen, das er der Vereinbarten Versandart entspricht. Heist, wenn ihr 7,50 ausgemacht habt, dann geht der Empfänger von einem Versicherten Versand aus, versendest du dann für 1,60 Brief unversichert bist du Vertragsbrüchig geworden.
Das ist insofern wichtig, als das beim Kauf Privat zu Privat der Empfänger das Versandrisiko trägt und wenn er Versicherten Versand will, du aber unversichert verschickst, du dann Schadensersatzpflichtig wirst, wenn die Ware nicht oder beschädigt ankommt, weil du dich nicht an die Abmachungen gehalten hast.
Die Versandkosten legt der Verkäufer fest ..... und diese bestehen bekanntermaßen nicht nur aus dem Porto. Und - nein diese muss ein Verkäufer nicht (im einzelnen ) belegen.