Muss ein Bettler Steuern zahlen?
Angenommen Jemand geht gewerbemäßig der Bettelei nach also täglich mehrere Stunden und mit Gewinnabsicht.Ist er dann steuerpflichtig?
Er nimmt ja nicht am wirtschaftlichen Verkehr teil also bietet weder eine Leistung noch Güter an. Ausserdem fällt Betteln ,meines Wissens, nicht unter eine der 7 Einkunftsarten,
Wenn ja,welche Steuern muss er dann bezahlen? Gewerbesteuer? Einkommenssteuer?
Oder schließt die Tatsache dass man nicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt eine steuerpflicht in diesem Fall aus?
Alles unter der Annahme er kommt über die geltenden Freibeträge.
1 Antwort
Steht das in unmittelbarem Zusammenhang mit Deiner Frage "Eigentumswohnung bar bezahlen". Falls ja, würde ich nicht nur den Notar an Ort und Stelle zitieren, sondern auch vorher klären, ob der Verkäufer einen Schwertransport organisiert. 100.000,--€ in 50 Cent-Münzen etwa würden 7.800 kg wiegen. Ich hoffe doch, ich habe mich nicht verrechnet und bitte um Überprüfung.
Und zu Deiner Steuerfrage: Hochinteressant. Ich würde das Spenden mal als Schenkung ansehen und da gelten die allgemein für die Schenkungsteuer geltenden Sätze. Sicher kommt jetzt irgendwein Schlauberger mit dem Argument, das sei dann aber gewerbsmäßige Schenkung und da frage ich mich, ob das ein Ausbildungsberuf wäre. Wenn ja, wo darf ich mich als Azubi eintragen?
Wieso bestätigt dieser Taschenrechner jetzt hier Dein Ergebnis, wohingegen sein Kollege mich geneppt hat? Man sieht: Man muß immer einen Schuldigten suchen.
Da bin ich in der steuerlichen Seite aber froh, dass das Ergebnis stimmt.
Du hattest vermutlich noch ein " x 5 " gespeichert. Vorher MC drücken. :-)
Hat mit mir persönlich nichts zutun.
Finde die Frage deshalb interessant weil es hier ,meiner Meinung nach,keine eindeutige Gesetzgebung gibt.
Lass mich aber gerne eines Besseren belehren.
Finde die Frage deshalb interessant weil es hier ,meiner Meinung nach,keine eindeutige Gesetzgebung gibt.
Ganz offenischtlich gibt es hier keinen Regelungsbedarf.
Ich komme auf 1.560 kg.
200.000 Münzen zu 7,8 Gramm.
Das sowieso, aber darum geht es in der Frage ja nicht. Beispielsweise müsste ein gewerbliches Unternehmen ein Geschenk auch der Einkommensteuer unterwerfen.