Kann ein Rechtsanwalt Informationen über Konten die vor dem Erbfall an andere Familienmitglieder überschrieben worden sind einholen.? Geht das ohne Gericht?
Hallo.
Ich habe den Fall das nach dem Tod meiner Mutter die Frau von der Bank gesagt hat das sie nur Auskünfte geben darf über die Konten meiner Mutter, nicht über Konten die nicht mehr auf ihren Namen laufen.
Und das sie eigentlich nichts umschreiben da es sonst nach Geldwäsche aussieht.
Leider weiss niemand angeblich von den Erben etwas davon ob meine Mutter noch zu Lebzeiten etwas auf jemand überschrieben hat . Die Bank kann keine Informationen diesbezüglich machen. Nun meine Frage : Kann ich über einen Anwalt diese Information einholen wer und was jemand überschrieben bekommen hat ?? Bekommt ein Anwalt von der Bank Auskunft? Den auch bei Schenkungen besteht ein Pflichteilsrecht wenn es nicht über 10 Jahre zurück liegt. Und dann fällt für den Pflichtsteil evt auch Steuer an. Deshalb wäre es wichtig diese Info zu bekommen was und wer etwas überschrieben bekommen hat und in welcher Höhe.
Kann mir da jemand eine Antwort darauf geben ?
Vielen Dank
4 Antworten
Es kommt darauf an, ob Du (Mit)Erbin oder Pflichtteilsberechtigte bist.
Als Erbin bekommst Du gegen Vorlage des Erbscheins die gewünschte Auskunft von der Bank. Ausserdem hast Du einen Auskunftsanspruch gegenüber den Miterben, auch über "Vorempfänge" (§ 2057 BGB). Dazu lies das, speziell die Nr. 4:
https://www.advocatio.de/news/1421059711.html
Als Pflichtteilsberechtigte geht das nur über ein Nachlassverzeichnis, welches Du beim Nachlassgericht beantragen musst. Dazu dieser Link für weitere Informationen:
https://www.advocatio.de/auskunfts-_und_wertermittlungsanspruch_des_pflichtteilsberechtigten.html
Das sind natürlich nur allgemeine Informationen.
Für eine auf Deinen speziellen Fall passende rechtssichere Vorgehensweise und Unterstützung empfehle ich aber, hier einen Anwalt einzuschalten.
Die Bank wird mit Rücksicht auf den Datenschutz keine Informationen heraus geben zu deren Herausgabe sie nicht verpflichtet ist. Da hilft auch der Anwalt nicht. Helfen kann der aber dabei, ein Urteil auf Erteilung dieser Informationen zu erwirken. Dann muß die Bank Auskunft erteilen.
Außer einem Gericht kann niemand ein Urteil erlassen.
Was die Kosten betrifft: Gerichtsprozesse sind teuer. Wer sich das Geld sparen will, der darf sich nicht beklagen wenn er in seiner Sache nichts erreichen kann.
Ja, indem er einen berechtigten Anspruch beim Amtsgericht anmeldet und einen Gerichtsbeschluss erwirkt, die die Bank dann zwingt die Konten zu übermitteln. Das ist aber kein "Urteil" wie viele hier schreiben. Gegen den Beschluss kannst du selbstverständlich ebenfalls mit einem Anwalt angehen. Die Bank ist aus dem Fall raus. Sie macht das was ihr angeordnet wird vom Gericht.
Solange keine Prozess läuft, ist auch der Anwalt nur ein Mensch. Weshalb sollte er Auskunft bekommen?
Ausserdem - die Mutter konnte doch mit ihrem Geld machen, was sie wollte (auch wenn es das Erbe verringert).
Wie sieht das aber mit dem Pflichtteil aus ?
Der Pflichtteilsberechtigte muß doch Auskunft und seinen Anteil bekommen können.
Hallo. Muss dieses Urteil vom Gerucht gefällt werden ??
Klar gibt die Bank nichts raus darum haben wir auch dieses Problem. Es ist ja nicht sucher ib tatsächlich etwas umgeschrieben wurde und in welcher Höhe, deshalb sollten die kosten klein bleiben.
Wie erwirbt man das Urteil ??
Danke und Grüssle