Kann ein Rechtsanwalt Informationen über Konten die vor dem Erbfall an andere Familienmitglieder überschrieben worden sind einholen.? Geht das ohne Gericht?

4 Antworten

Es kommt darauf an, ob Du (Mit)Erbin oder Pflichtteilsberechtigte bist.

Als Erbin bekommst Du gegen Vorlage des Erbscheins die gewünschte Auskunft von der Bank. Ausserdem hast Du einen Auskunftsanspruch gegenüber den Miterben, auch über "Vorempfänge" (§ 2057 BGB). Dazu lies das, speziell die Nr. 4:

https://www.advocatio.de/news/1421059711.html

Als Pflichtteilsberechtigte geht das nur über ein Nachlassverzeichnis, welches Du beim Nachlassgericht beantragen musst. Dazu dieser Link für weitere Informationen:

https://www.advocatio.de/auskunfts-_und_wertermittlungsanspruch_des_pflichtteilsberechtigten.html

Das sind natürlich nur allgemeine Informationen.

Für eine auf Deinen speziellen Fall passende rechtssichere Vorgehensweise und Unterstützung empfehle ich aber, hier einen Anwalt einzuschalten.

Die Bank wird mit Rücksicht auf den Datenschutz keine Informationen heraus geben zu deren Herausgabe sie nicht verpflichtet ist. Da hilft auch der Anwalt nicht. Helfen kann der aber dabei, ein Urteil auf Erteilung dieser Informationen zu erwirken. Dann muß die Bank Auskunft erteilen.


teufelchen71 
Beitragsersteller
 29.04.2018, 08:01

Hallo. Muss dieses Urteil vom Gerucht gefällt werden ??

Klar gibt die Bank nichts raus darum haben wir auch dieses Problem. Es ist ja nicht sucher ib tatsächlich etwas umgeschrieben wurde und in welcher Höhe, deshalb sollten die kosten klein bleiben.

Wie erwirbt man das Urteil ??

Danke und Grüssle

Privatier59  29.04.2018, 08:07
@teufelchen71

Außer einem Gericht kann niemand ein Urteil erlassen.

Was die Kosten betrifft: Gerichtsprozesse sind teuer. Wer sich das Geld sparen will, der darf sich nicht beklagen wenn er in seiner Sache nichts erreichen kann.

Ja, indem er einen berechtigten Anspruch beim Amtsgericht anmeldet und einen Gerichtsbeschluss erwirkt, die die Bank dann zwingt die Konten zu übermitteln. Das ist aber kein "Urteil" wie viele hier schreiben. Gegen den Beschluss kannst du selbstverständlich ebenfalls mit einem Anwalt angehen. Die Bank ist aus dem Fall raus. Sie macht das was ihr angeordnet wird vom Gericht.

Solange keine Prozess läuft, ist auch der Anwalt nur ein Mensch. Weshalb sollte er Auskunft bekommen?

Ausserdem - die Mutter konnte doch mit ihrem Geld machen, was sie wollte (auch wenn es das Erbe verringert).


Angelsiep  29.04.2018, 10:23

Wie sieht das aber mit dem Pflichtteil aus ?

Der Pflichtteilsberechtigte muß doch Auskunft und seinen Anteil bekommen können.