Meines Wissens nach geht das nicht. Aber das kann dir sicher besser dein Rechtsanwalt erläutern. In Sachen von Zugewinnausgleichsfragen solltest du unbedingt einen Rechtsanwalt beiziehen, da er gleichsam hier die bessere Sachkunde hat. Doch hat Frankfurter sicher schon eine sehr treffende Antwort gegeben.
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Soviel ich weiß, werden dafür immer Gebühren verlangt. Das wird oder muss eine Behörde wohl auch immer tun, so die Gemeinde- oder Stadtbehörde, das Gericht. Auch der Notar verlangt Beglaubigungsgebühren.
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Wenn ordentlich durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausgeschlagen wird, könntest du noch eine Rechnung zahlen. Du bekommst allenfalls Schwierigkeiten mit dem Erben, der dann an deiner Stelle das Erbe erhält, solltest du von ihm die Zahlung erstattet haben wollen. Dann wird das möglicherweise nicht mehr gehen.
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