Muß der Stromversorger den notariellen Kaufvertrag erhalten?
Ich habe zum Jahresende 2021 mein selbst bewohntes Haus verkauft. Der Grundversorger Strom verlangt von mir den notariellen Kaufvertrag. Zu Recht?
3 Antworten
Den möchte der Grundversorger vermutlich nur deshalb haben, weil Du dem Grundversorger bislang den Käufer namentlich noch nicht benannt hast.
Ich habe in den letzten Monaten insgesamt 3 Objekte verkauft.
Den Grundversorgern habe ich jedesmal eine Kopie des Übergabe-/Übernahmebeleges zur Verfügung gestell.
Dort waren neben dem Übergabedatum auch die Adressdaten und sämtliche Zählerstände vermerkt und der Käufer hat dieses per Unterschrift bestätigt.
Hat immer geklappt und war vollkommen ausreichend.
Informationen, die den Grundversorger nichts angingen, habe ich geschwärzt.
Sorry - aber aus welchem Grunde würde er diesen einsehen wollen?
Wenn Du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchtest, weil Du ausziehst, und der VErsorger am neuen Standort nicht liefern kann - dann muss er die Kündigung annehmen - gleichgültig, ob Du nun Immobilieneigentümer oder Mieter bist.
Nein, denn der Vertragspartner des Grundversorgers ist derjenige, der die Energie tatsächlich entnimmt. Natürlich kann man ihm dabei helfen, denjenigen ausfindig zu machen. Dazu genügt es aber, ihm einen Namen zu nennen. Ins Grundbuch schauen kann er selber, da er ein berechtigtes Interesse hat. Aber selbst dann muss der neue Eigentümer nicht zwangsweise auch der Nutzer sein.