Muss der Hausverwalter Angebote vorlegen zur Eigentümerversammlung?

2 Antworten

Die Eigentümer schließen einen Vertag mit der Hausverwaltung, wo genau festzulegen ist, wie die Hausverwaltung zu agieren hat. Wenn dieser Vertrag nur ca.-Preise vorschreibt, dann ist dies ausreichend. Solange niemand der User diesen Vertrag im Detail kennt, sind alle Aussagen nur im Nebel herumzustochern.


elagade 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 21:10

Mir selbst lag der Vertrag nicht vor, habe nun aber was erhalten. Da steht drin "Reparaturen dürfen nur bis 500,00 DM in Auftrag gegeben werden, ansonsten nur mit Zustimmung durch den Beirat".

Eifelia  26.09.2021, 13:37

Bei uns macht der Hausverwalter oft Vorschläge wie z.B. eine neue Haustüranlage. In der Eigentümerversammlung wird dann zunächst abgestimmt, ob die Maßnahme durchgeführt werden soll und wenn ja, ob der Verwalter zunächst Angebote einholen und diese entweder auf der nächsten Versammlung oder nur mit dem Beirat abstimmt. Bei geringfügigen Maßnahmen erhält er auch schon mal ein Limit und kann den Auftrag erteilen, wenn das Limit nicht überschritten wird. Ich kann Snoopy155 also nur zustimmen: lies den Verwaltervertrag und die Protokolle der früheren ETV, dann bist Du schon mal schlauer.

Snooopy155  02.10.2021, 10:36
@Eifelia

In Eurem Fall wird alles pragmatisch geregelt; beim Fragesteller scheint aber etwas Verwirrung über den mit der Hausverwaltung geschlossenen Vertrag zu herrschen.

Der Hausverwalter handelt im Auftrag der Eigentümer, d.h. wird von der Eigentümerversammlung ermächtigt, bestimmte Arbeiten zu vergeben. Es ist üblich, hierzu Angebote einzuholen und vorzulegen. Sollten Zweifel an der Auswahl der angefragten Unternehmen bestehen, so kann die Eigentümerversammlung auch beschließen, die Unterlagen an bestimmte weitere Unternehmen zu versenden.

Der Hausverwalter agiert im Auftrag und nicht eigenmächtig. Er ist der Eigentümerversammlung Rechenschaft schuldig.