Muß der Grundbucheintrag geändert werden? Berliner Testament liegt vor.
Mein Vater ist verstorben. Nach handschriftlichem Berliner Testament ist meine Mutter Alleinerbin des gemeinsamen Hauses. Das Haus ist Schulden frei und beide stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch. Muss meine Mutter nun den Grundbucheintrag ändern lassen damit sie alleine dort verzeichnet ist? Mein Bruder und ich erben das Haus nach dem Tod meiner Mutter. Könnte es da Schwierigkeiten geben wenn beide Eltern im Grundbuch stehen wir aber letztendlich nur noch von unserer Mutter erben? (Es geht nicht um den Pflichtteil am Erbe, wir wollen uns nur den Papierkram und Geld sparen. Wir haben auch keinen Erbschein beantragt). Ich möchte nur nicht mit meinem Bruder vor Problemen stehen, wenn unsere Mutter tot ist und wir die Erben sind.
2 Antworten
hanina: Ein wenig lästiger "Papierkram" lässt sich leider nicht vermeiden.
Das Grundbuch hat die Bestimmung, die Rechte am Grund und Boden richtig und vollständig nachzuweisen. Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig geworden und ich empfehle, die Unrichtigkeit baldmöglichst beseitigen zu lassen. Auf der Grundlage des eröffneten handschriftlichen Berliner Testaments ist über einen notariellen Erbscheins- antrag beim zuständigen Nachlassgericht ein Erbschein zu beantragen. Aufgrund des Erbscheins wird die Eigentumsänderung im Grundbuch vollzogen. Die Änderung ist gerichtskostenfrei.
Die Grundbuchänderung dauert etwas. Wenn aber deine Mutter ebenfalls versterben sollte, dann würdet ihr beide gleich eingetragen. Das ist völlig unproblematisch.
Die Neue Weltordnung lebt unter schneller Abschreibung , man sollte wachsam sein .