Die Grundbuchänderung dauert etwas. Wenn aber deine Mutter ebenfalls versterben sollte, dann würdet ihr beide gleich eingetragen. Das ist völlig unproblematisch.

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Nein sicher nicht. Wenn du den Gläubiger auf deine Schuld nicht aufmerksam machst oder erinnerst, kann dir das in keinem Fall angelastet werden, wenn die Verjährung der Forderung eintritt.

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Es kommt darauf an, wann der Zugewinn geltend gemacht wird. Wenn er von deiner Frau noch nicht geltend gemacht wurde, sondern erst nach der Scheidung geltend gemacht wird, dann geht es beim Endvermögen um die Beendigung des Güterstandes, also um die Rechtskraft der Scheidung. Wenn der Zugewinn aber während der Trennung oder im Laufe des Scheidungsverfahrens geltend macht, dann kommt es nach neuem Recht auf den Trennungszeitpunkt an, so dass danach eh nichts mehr relevant ist bzw. von einem Zugewinn nicht mehr gesprochen werden kann.

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Es kommt noch auf die ehelichen Lebensverhältnisse an. Zunächst muss dein Mann bestimmt Kindesunterhalt zahlen. Der ist aber derart gering (es gilt die Düsseldorfer Tabelle mit Stand 01.01.2009), so dass dein Mann immer noch Trennungunterhalt an dich zahlen kann. Bei diesem Aufstockungsunterhalt muss du deinen eigenen Verdienst anrechnen lassen. Auch kommt es noch darauf an, in welchem Bundesland ihr aufhältlich seid, weil diesbezüglich unterschiedliche Unterhaltsrichtlinien gelten.

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