Musiker & Verkauf von Fanartikeln - Bezeichnung des Gewerbezweiges?
Hallo,
bin dabei mich als Musiker selbständig zu machen und fülle gerade den "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" für die Anmeldung beim Finanzamt aus? Unter Punk 1.4 (Bezeichnung des Gewerbezweiges) habe ich Musiker angegeben.
Meine Tätigkeit umfasst jedoch nicht nur das darbieten von Live-Musik, sondern auch Herstellung und Verkauf von Tonträgern, Merchandise und Fanartikeln (T-Shirts, Sonnenbrillen, Poster,...) meiner Band. Diese werden bei meinen Konzerten sowie im Onlineshop verkauft.
Wie muss ich das angeben? Welcher Begriff passt dafür?
Freue mich über Eure Antworten...
2 Antworten
Hier wirft der Sachverhalt gleich mehrere nicht gestellte Fragen auf. Es ist leicht zu erkennen, dass du als Musiker mehr draufhast als als Gegenüber des Finanzamts.
- Musiker ist kein Gewerbe.
- Die Herstellung und der Verkauf von Waren hingegen ist eines.
- Eine Band besteht für gewöhnlich aus mehr als einer Person.
Aus 1 und 2 folgt, dass eigentlich zwei Betriebe angemeldet werden müssten.
Aus 3 folgt, dass der Fragebogen für die GbR ausgefüllt werden muss, so dass schließlich nicht "du", sondern "ihr" einen Betrieb anmelden müsstet. Allerdings besser auch zwei, da der Handel das Musizieren mit Gewerblichkeit infiziert.
Bin gespannt auf die nächsten Fragen, die schweren Teile des Formulars kommen ja erst noch.
In der U-Bahn? Bestimmt bei dem Bäcker, wo sie alle Schlange stehen. Am Adenauerplatz.
Richtig. Die Weisen sollten immer sitzen.
Aber U1 - da ist ja alles so eng immer. Und dann zu DER Zeit.
Ich würde vorschlagen, Dienstleistungen im Bereich Musik. zsätzlich Verkauf von Fanartikeln. Aber wenn du zu deinem zuständigen Gewerbeamt gehts, werden die Mitarbeiter dir das genau sagen können.
Top. Gut, dass ich in der U-Bahn war als Du schriebst, sonst hätten wir zwei fast gleichlautende Postings gehabt.