Musiker & Verkauf von Fanartikeln - Bezeichnung des Gewerbezweiges?

2 Antworten

Hier wirft der Sachverhalt gleich mehrere nicht gestellte Fragen auf. Es ist leicht zu erkennen, dass du als Musiker mehr draufhast als als Gegenüber des Finanzamts.

  1. Musiker ist kein Gewerbe.
  2. Die Herstellung und der Verkauf von Waren hingegen ist eines.
  3. Eine Band besteht für gewöhnlich aus mehr als einer Person.

Aus 1 und 2 folgt, dass eigentlich zwei Betriebe angemeldet werden müssten.

Aus 3 folgt, dass der Fragebogen für die GbR ausgefüllt werden muss, so dass schließlich nicht "du", sondern "ihr" einen Betrieb anmelden müsstet. Allerdings besser auch zwei, da der Handel das Musizieren mit Gewerblichkeit infiziert.

Bin gespannt auf die nächsten Fragen, die schweren Teile des Formulars kommen ja erst noch.


wfwbinder  06.05.2016, 15:25

Top. Gut, dass ich in der U-Bahn war als Du schriebst, sonst hätten wir zwei fast gleichlautende Postings gehabt.

EnnoWarMal  06.05.2016, 15:34
@wfwbinder

In der U-Bahn? Bestimmt bei dem Bäcker, wo sie alle Schlange stehen. Am Adenauerplatz.

EnnoWarMal  07.05.2016, 08:26
@wfwbinder

Richtig. Die Weisen sollten immer sitzen. 

Aber U1 - da ist ja alles so eng immer. Und dann zu DER Zeit.

Ich würde vorschlagen, Dienstleistungen im Bereich Musik. zsätzlich Verkauf von Fanartikeln. Aber wenn du zu deinem zuständigen Gewerbeamt gehts, werden die Mitarbeiter dir das genau sagen können.