Ich würde vorschlagen, Dienstleistungen im Bereich Musik. zsätzlich Verkauf von Fanartikeln. Aber wenn du zu deinem zuständigen Gewerbeamt gehts, werden die Mitarbeiter dir das genau sagen können.

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Nur der gesetzliche Rechtsnachfolger kann dann noch die Erklärung unterschreiben. Was natürlich auch dem Finanzamt nachgewiesen werden muss.

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