Müssen Balkone explizit im Wohnungsmietvertrag enthalten sein?
wir haben eine Wohnung mit Ausgangstüren zu einem Balkon und einer Dachterrasse gemietet. Es handelt sich um einen Neubau, Balkon und Dachterrasse waren noch nicht fertiggestellt, die Fertigstellung sollte in de nächsten 4 Monaten erfolgen nun sind 10 Monate vergangen und die Vermieterin sagt sie akzeptiert keine Mietkürzung weil Balkon und Dachterrasse nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Hat sie recht?
5 Antworten
Mal den Verstand einschalten. Wenn Du die Dachterrasse und Balkon nicht gemietet hast, also Dir vom Vermieter kostenlos zur Verfügung gestellt wird, sobald es fertig gestellt ist. Weshalb dann eine Kürzung? Du zahlst ja nix dafür.
Nein das ist typisch dafür das Mieter ständig nach Möglichkeiten suchen die Miete zu kürzen. Viele Vermieter preisen das ein.
Dann solltest du mal im Mietvertrag nachlesen wie groß die Wohnung ist und nachmessen, denn Balkon und Terrasse dürfen anteilmäßig zwischen 25% und 50 % ihrer Gesamtfläche zur Wohnfläche gezählt werden, und wenn du sie nicht nutzen kannst, zahlst du wohl zuviel Miete und du könntest sie um diese qm kürzen.
Im groben, es gibt aber auch noch die Unterscheidung, wieviel Wände der Balkon hat. Ist es ein Wintergarten, also komplett umbaut mit Fenstern kann es sogar sein das er zu 100% angerechnet wird.
Ich sage auch nachrechnen und nachlesen.
Ps: sollten Balkon und Terrasse tatsächlich nicht mit angerechnet sein, kommt natürlich nach Fertigstellung noch ne entsprechende Mieterhöhung auf dich drauf zu.
Da irrt sich die Vermieterin, denn Balkon und Terasse sind anteilig ( je nach Berechnungsgrundlage mit 25 bis 50% ) in die Wohnfläche eingerechnet.
Wenn die Dachterrasse nichts explizit im Mietvertrag aufgeführt ist und auch über mehrere Zugänge verfügt , hast Du noch nicht mal alleiniges Nutzungsrecht.
Also hast Du eine Wohnung ohne Balkon / Terrasse gemietet .
Sie hat Recht.
Überdacht 50%, nicht überdacht 25%.