Balkontür kaputt - Vermieter möchte nicht zahlen?
Ich wohne bei einer Wohnungsgenossenschaft. Habe 3 Zimmer mit Balkon. Nun ist mir die Balkontür oben mal ausgehakt auf einen Freitag und die hing so auf halb 8. Mein Sohn ist dann einen Tag später vom Balkon ins Wohnzimmer rein gelaufen, ist zu sehr gegen gelaufen und Zack, unten abgebrochen.
Habe dann Montag bei der Genossenschaft angerufen und die schickten mir innerhalb ner Stunde n Tischler vorbei, der sich das ganz mal anguckte.
Der staunte auch nicht schlecht, sagte, dass die Bauteile nicht mehr verfügbar sind, weil die Türen so an sich nicht mehr hergestellt werden ( was für mich heißt, dass die schon uralt sind ) und er alles komplett austauschen muss. Habe dann gefragt wie teuer das ist und er sagte, dass so was die Genossenschaft übernehmen würde.
Ok, nach 1,5 Stunden Arbeit mit zuschrauben der Türe und Protokoll verschwand er wieder und sagte es könnte mindestens 2 Wochen dauern.
Montag waren dann 3 Wochen um und wir wollten einfach mal wissen wie lange das noch dauern könnte für so n groben Zeitraum und riefen bei der Tischlerei an. Dort sagte man uns, dass sie der Genossenschaft n Angebot vorgelegt hatten und die den ablehnten, das also nicht bezahlen.
Laut Mietvertrag sind in den Nebenkosten aber eine Haft und Hausratversicherung mit aufgeführt, die ich ja dann auch bezahle. Ich privat habe leider keine und muss mich unbedingt mal darum kümmern.
Das Problem ist, dass ich im Wohnzimmer kein Fenster habe, nur die Tür, die halt zu ist. Ich kann weder den Balkon benutzen, noch durch lüften und wir hatten hier durch die Wärme draußen teilweise 40 Grad im Wohnzimmer.
Wir wollen jetzt Montag bei der Genossenschaft anrufen und einen Termin vereinbaren.
Jetzt habe ich 2 Fragen.
A) dürfen die das ablehnen? Die restlichen Fenster sind auch kaputt, also Haken sich oben immer raus. Wollte aber warten, bis der Herr wegen der Balkontür kommt und er das dann eben schnell mitmachen kann. Es ist also nicht meine Schuld.
b) falls sie das trotzdem ablehnen und ich mir n Anwalt suche, wie stehen meine Chancen auch zwecks Mietminderung? Ich kann ja einen Teil übernehmen, so ist es nicht, aber die Tür einfach komplett zu lassen? Ich muss meine Wäsche im Schlafzimmer aufhängen und da ist ja auch wieder die Gefahr wegen Schimmelbildung trotz lüften.
Ich kann weder den Balkon benutzen, noch vernünftig das Wohnzimmer an heißen Tagen.
Bin echt überfragt Moment, hat da jemand Erfahrung oder vermietet selber?
Wäre echt dankbar für antworten.
2 Antworten
Die Balkontür muss vom Vermieter ersetzt werden, wenn sie im Laufe der Jahre durch Abnutzung kaputt geht. Allerdings müsst ihr das möglicherweise bezahlen, wenn ihr die Tür selber durch unsachgemäße Benutzung kaputt gemacht habt. Wenn es sich um eine Dreh/Kipptür handelt, kann diese durch falsches Schließen aus dem oberen Scharnier herausgefallen. Dann ist auch noch der Sohn dagegen gelaufen ist (???) und hat dadurch die Tür geschrottet. Es tritt dann DEINE Privathaftpflichtversicherung dafür ein. Dumm nur, wenn man keine hat.
Grundsätzlich kann der Vermieter mehrere Angebote einholen und dann den günstigsten Anbieter beauftragen. Die Lieferzeit für eine neue Balkontür beträgt durchschnittlich 4 bis 6 Wochen, aufgrund der allgemeinen Betriebsferien im August bei vielen Herstellern auch gerne mal 8 bis 10 Wochen.
das aushaken alleine hat den schaden nicht verursacht. hätte man ja wieder einhaken können. verursacht wurde der schaden durch deinen sohn, deshalb ist es ein versicherungsfall, den du deiner privaten haftpflichtversicherung melden musst. wenn diese versicherung nicht vorhanden ist, wärst du so zur zahlung verpflichtet. entschuldige bitte, wenn ich das sage, aber wie leichtsinnig ist das wohl, mit einem minderjährigen kind keine haftpflichtversicherung zu haben? stell dir vor, das kind fährt mal mit dem fahrrad gegen ein auto oder bricht einen glastisch bei freunden kaputt. für die 50 euro versicherungsbeitrag im jahr, die du einsparst, bezahlst du letztlich einen viel zu hohen preis
was die restlichen fenster betrifft - den mangel musst du dem vermieter anzeigen. er hat jetzt aber nichts mit der tür zu tun.
chancen für eine mietminderung sehe ich aktuell gar nicht. du kannst ja nicht etwas in der mietsache kaputt machen und dann sagen "oh, na gut, jetzt mindere ich die miete", der vermieter kümmert sich ja offensichtlich schon. sowieso könntest du eine mietminderung nur geltend machen, wenn du unter fristsetzung zur behebung des mangels aufforderst und nichts passiert.
da muss man im zweifelsfall mal kreativ sein und über die anderen räume lüften und einen ventilator in den flur stellen, so dass die luft gut zirkulieren kann! schimmelbildung kann man in allen räumen haben, nicht nur im schlafzimmer? wobei das im sommer nicht der fall sein wird, da du die fenster öffnest und durch die verdunstung bei der hitze ja auch die räume prima abkühlen können. ich habe bei regenwetter so auch schon wäsche in den räumen trocknen lassen und gar keine probleme gehabt... würde da gar keinen hermann von machen.
Ich hatte letzte Nacht noch gegoogelt und da ich über die Nebenkosten eine Haft,- und Hausratversicherung bezahle, kommt wohl die Versicherung von dem Vermieter dafür auf, sofern ich keine eigene hab.
Und ja, ich wollte gestern direkt eine abschließen und wurde ständig abgelehnt.
Da ich meine Aufsichtspflicht gegenüber meinem Sohn nicht vernachlässigt habe, steht zumindest so im Internet und er noch nicht haftbar gemacht werden kann, da unter 10, wird sowieso meine Versicherung - wenn ich eine hätte, nicht dafür aufkommen.
Ich mache Montag den Termin und gucke mal was da raus kommt.
Von mir aus hätten die die Tür ja auch nicht zu nageln müssen und wenn da wenigstens n Fenster drinne wäre, wäre das alles auch nur halb so schlimm.