Ja, der Arbeitgeber kann vereinbaren, was er will, solange er nicht gegen die guten Sitten verstößt. So muss z.b. mindestens eine gewisse Anzah von Urlaubstagen im Arbeitsvertrag angegeben werden, meines Wissens 24 Tage, da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wenn es einen Tarifvertrag gibt für die Branche, dann muss sich der Arbeitgeber an diesen halten, ausser er bezahlt Mitarbeiter aufgrund ihrer Qualifikation übertariflich.
Hallo BineF, ich würde mich als freie Mitarbeiterin anstellen lassen. Du musst vermutlich ein gewerbe anmelden. Da Du aber in deinem Hauptjob wesentlich mehr arbeitest, musst Du keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, da es sich nur um ein Nebengewerbe handelt. Versteuern musst Du allerdings die Einkünfte, Du zahlst aber keine Umsatzsteuerm wenn Du weniger als 17.500Euro pro Jahr umsetzt. Ausserdem kannst Du Deine Aufwendungen, die Du hast, dagegen rechnen. Lies mal nach unter "Klengewerbe". Rechnungen musst Du stellen.
Deine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden nicht bezahlen. Wenn Du Dir aber jeglichen Ärger mit "ihr" sparen willst, dann melde den Schaden Deiner Versicherung - die Versicherung setzt sich mit der Freundin Deines Ex-Mannes auseinander. Es wird auf deliktunfähig rauslaufen - die Versicherung wird nicht zahlen, da Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast - das Kind war ja beim Vater, der hatte die Aufsichtspflicht.