Miteinnahmen weglassen oder angeben bei folgendem Fall?

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Wie sollte ich es korrekterweise angeben?

Wie hoch wäre denn die ortsübliche Vergleichsmiete?

Wenn die 600,- Euro wäre, die also tatsäch erzielte Miete 2/3 davon ist, kannst Du alles so erklären, wie es wirklich ist, also mit dem Verlust.

Wäre die Vergleichsmiete 800,- Euro, die erzielte Miete also nur 1/2 davon, darfst Du von allen Kosten auch nur die Hälfte abziehen.

Aber natürlich musst Du eine Anlage V dafür abgeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Annedore532 
Beitragsersteller
 08.01.2024, 10:18

Ich mache mit dieser Miete ja überhaupt keinen Gewinn. Meine Familienangehöriger erstattet mit ja nur einen Großteil der Hausunkosten mit einem Pauschalbetrag. Die Ortübliche Vergleichsmiete kann man doch eigentlich schlecht als Maßstab nehmen, wenn man die Wohnungen auf dem freien Markt, gar nicht als Mietwohnungen anbieten könnte, wegen erheblicher baulichen Mängel. Z.B. undichtem Dach und 2 unnutzbaren Badezimmern. Das reicht ja nur als Lagerraum

wfwbinder  08.01.2024, 11:41
@Annedore532

Es geht doch erstmal nicht darum, ob Gewinn, oder Verlust gemacht wird, sondern die Frage lautete doch:

Miteinnahmen weglassen oder angeben bei folgendem Fall?

und die habe ich beantwortet. Natürlich ist man als Hauseigentümer, der von Jemand anderen Geld für die Nutzung bekommt Vermieterunternehmer und muss die Einnahmen und die Ausgaben erklären.

Wenn das Haus nur deshalb vermietet wird, damit es nicht zur reinen Ruine verkommt, oder es wird vermiett, weil es gerade Jemand als Lager nutzen kann udn man im Prinzip nur einen Teil der Kosten reinbekommen will, ist egal.

Wie es zu machen ist, habe ich beschrieben. Da komtm es eben auf die Vergleichsmiete an.

Ich nkann nur schreiben, wie es zu machen ist.

Wegen des schlechten Zustands kann man nun Abschläge machen und sagen, ja OK, ich setze nur die Kosten in Höhe der Einnahmen an und dann ist es steuerneutral. Aber es kann zu Rückfragen des Finanzamtes kommen.

Auf der anderen Seite fällt ja nmehr an, als nur die Kosten für Heizung, Versicherung udn Grundsteuer. Auch an die AfA denken. Ebentuell Zinsen?

Annedore532 
Beitragsersteller
 08.01.2024, 11:55
@wfwbinder

Ich habe das Grundstück unter dem Wert von Bodenrichtwert gekauft. Dann werde ich wohl keine Afa ansetzten können für das Haus (Baujahr ca. 1900) ?

wfwbinder  08.01.2024, 18:01
@Annedore532

Es kommt drauf an und wäre es wert ein Gespräch mit Deinem Steuerberater zu führen.

Grundstück unter Bodenrichtwert, kann unterschiedliche GRünde haben.

  1. Grundstückswert (Kaufpreis) abzüglich Abbruchkosten für das aufstehende Haus.
  2. Notverkauf durch den Verkäufer
  3. Verhandlungsgeschick des Käufers.

Das hat ggf. auch Auswirkung darauf, wie z. B. bei einem Abriss und Neubau, wie gbehandelt wird.

Auf der Grundstück gibt es sowieso keine Abschreibung, aber auf das Gebäude.

Nur diese Fragen sind wirklich individuell und können nur von einem StB bei Dir beurteilt werden.

Annedore532 
Beitragsersteller
 08.01.2024, 19:58
@wfwbinder

Nr.1 trifft zu. Das Haus ist wirklich einfach Schrott

Annedore532 
Beitragsersteller
 08.01.2024, 09:35

Die ortübliche Vergleichsmiete wäre wohl um die 6,00,-€ x 250 qm= 1500,-€ kalt. Was man aber nicht bekommen kann, weil es ein unsaniertes, ungedämmtes Schrotthaus ist. :-(