Mir wurde in Gute Frage .Net berichtet das man kein Wegegeld verlangen darf!

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Grundsätzlich sollte das Wegerecht schonend ausgeübt werden, d. h., nur im Rahmen der für dieses Grundstück üblichen Benutzung. Handelt es sich hierbei um ein Wohnhaus, ist das Befahren des Weges mit schweren Fahrzeugen oder Landmaschinen nur bei Bedarf gestattet, also während der Bauphase oder wenn bei dem hinten liegenden Grundstück noch ein Acker zu bewirtschaften ist. Andererseits hat auch der Eigentümer des belasteten Grundstücks das Recht

http://www.alinki.com/artikel/435/

Wir haben das hier doch schon abgehandelt.

  • Wenn dem Nachbarn das Recht eingeräumt wird das eigene Grundstück zu überqueren, kann man natürlich Geld dafür verlangen.

  • Es muss nur auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt werden.

  • Das übliche ist die Eintragung des Wegerechts als Belastungen des Grundstücks, das der zahlende überqueren darf. Die Eintragung folgt zugunsten des Grundstücks (nicht zu gunsten einer bestimmten Person), den dieses Recht hat dann jeder Erwerber des Grundstücks, das nur über das Nachbargrundstück erricht werden kann.

  • Und es muss eben auch geregelt werden, wer den Weg in Ordnung hält.

-Der Ausdruck "Wegegeld" ist etwas irreführnd,e weil es eben nciht eine Art "Mautgebühr" ist, sondern eben eine Zahlung zur Einräumung eines dauerhaften Rechts.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Hört sich mehr nach Wegelagerei als nach Wegegeld an.

Worum geht es genau?


Schuldi 
Beitragsersteller
 09.11.2010, 11:43

Der Nachbar färt ein großes Fahrzeug und hat schon mehrmals Pflastersteine aus der Straße gewült und ich zahle dann die Reparatur!Das kann ja auch nicht sein!Er beteiligt sich weder an der Reinigung ,Räumung usw. noch behebt oder bezahlt er seine Schäden,also Vorsicht mit deiner Antwort ,von wegen Wegelagerei das kannste ganz anderen anheften!Siehe oben in der Hirarchie!

Rat2010  09.11.2010, 15:12
@Schuldi

Kann es sein, dass du das Thema "etwas" uncool angehst? Ist dir eventuell aufgefallen, dass es ein "Wegegeld" nicht gibt?

Ein Wegerecht wohl und da gibt es Regeln und Möglichkeiten, Vereinbarung zu treffen.

Was die Pflege, Räumung und Reparatur anbelangt, bleibt euch nichts anderes übrig, als es einvernehmlich hinzubekommen. Vor allem nach Nutzung. Es sollte also der die Kosten haben, der den Weg auch nützt.