Kombination mehrerer Jobs?

2 Antworten

Meines Wissens bezieht sich die Rentenversicherungspflicht für selbständige Dozenten nur auf die selbständige Tätigkeit, die bis zu einem Honorar von 450,-€ allerdings frei bleibt (die Höhe ist nur zufällig gleich mit der damaligen Höhe für Minijobs).

Im Minijob bist Du ja angestellt und es werden Beiträge abgeführt, warum sollte dieser also mit der Selbständigkeit zusammen gerechnet werden?

Eine rechtssichere Auskunft bekommst Du von der DRV, der Du die Tätigkeit evtl. auch melden musst.

Bzgl. der KV sehe ich keine Beitragspflicht, da die Angestelltentätigkeit mit 30 Stunden doch klar der Hauptjob ist und das andere nebenberuflich stattfindet.


Stephanie86 
Beitragsersteller
 19.07.2023, 11:15

Super, das deckt sich auch mit den Informationen, die ich hier im Forum gefunden habe, und ist auch die Info vom Steuerberater vom letzten Jahr! Allerdings habe ich erst in 4 Wochen einen Termin beim Steuerberater und habe die Information von einem Anwalt, dass die beiden nebenberuflichen Tätigkeiten zusammengerechnet werdendes dementsprechend sozialversicherungspflichtig wären, dazu konnte ich aber keine Quelle finden! Da ich weiß, dass diese Kombi etwas verwirrend ist, will ich einfach zu 100% auf der sicheren Seite sein

Andri123  19.07.2023, 11:38
@Stephanie86

Um sicher zu sein, wende ich mich immer an die zuständigen Stellen, also hier DRV und KV.

Und nochmal: Es geht nicht um eine allgemeine Sozialversicherungspflicht, sondern getrennt um RV und KV.

Der DRV musst Du die selbständige Dozententätigkeit innerhalb von 3 Monaten melden, und wenn Du angibst, dass Du noch einen Minijob ausübst, bekommst Du doch wohl schriftlich eine Antwort.

Bei der KV geht es darum, ob Du hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig bist. Hier geht es gar nicht um die Geringfügigkeitsgrenze von 450,-€ oder 520,-€ (oder 485,-€), siehe Link.

Nur wenn man in der kostenlosen Familienversicherung bleiben will, werden Minijob und Honorar addiert. Oder wenn man hauptberuflich selbständig ist und sich daher freiwillig versichern muss. Bist Du aber eindeutig nicht.

Eine ganz andere Frage wäre halt die der Scheinselbständigkeit, dazu kann man ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen. Nur wenn dann festgestellt wird, dass es sich um abhängige Beschäftigung handelt, läge ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiH2JfAuZqAAxU52wIHHWSRBjwQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.aok.de%2Ffk%2Fsozialversicherung%2Fsozialversicherungspflicht-und-freiheit%2Fhauptberuflich-selbststaendige%2F&usg=AOvVaw2Do_uiZWi8toubnK7UK0BK&opi=89978449

Stephanie86 
Beitragsersteller
 19.07.2023, 11:55
@Andri123

Okay, ich habe tatsächlich kv und rv immer zusammen betrachtet…

Ich versuche es mal so:

Der Minijob ist separat zu sehen und nicht in Verbindung mit der Dozententätigkeit.

Wenn die Dozententätigkeit steuerpflichtig ist, dann ist diese auch sozialversicherungspflichtig.

Hinsichtlich des Wortes "Übungsleiterbetrag" kenn ich mich allerdings nicht aus.


Stephanie86 
Beitragsersteller
 19.07.2023, 07:54

gibt es dazu einen Gesetzestext? Also irgendein Paragraph, in den steht, dass beide nebenberuflichen Tätigkeiten getrennt von einander betrachtet werden können, wenn eine als Minijob vorliegt und eine als Honorartätigkeit?

Stephanie86 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 22:04

Übungsleiterpauschale meinte ich! Sorry🙈

MonavdH  18.07.2023, 22:19
@Stephanie86

Es fallen nur bestimmte Tätigkeiten unter die Übungsleiterpauschale! Darüber kann man nicht jede x-beliebige Tätigkeit abrechnen. Wenn du als Dozentin auf Honorarbasis arbeitest, hat das nichts mit der Übungsleiterpauschale zu tun, die für ehrenamtliche Tätigkeiten gezahlt wird.

Stephanie86 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 22:21
@MonavdH

in der Steuererklärung waren von der Dozententätigkeit immer die 2400 frei und alles darüber hinaus habe ich versteuert… sind bei der übungsleiterpauschale und der Pauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht unterschiedliche Beträge?

Stephanie86 
Beitragsersteller
 19.07.2023, 07:29
@MonavdH

Vielen Dank, die Definition kenne ich. Bis jetzt bin ich allerdings davon ausgegangen, wenn das Finanzamt diese Abrechnung so akzeptiert, dass die Tätigkeit unter die übungsleiterpauschale fällt! Mir geht in der Fragestellung eher darum, wie diese Kombination von 2 nebenjobs neben einem hauptjob sozialversicherungsrechtlixh zu bewerten ist, da icb bis jetzt widersprüchliche Angaben hierzu gefunden hab