Hallo Emily589,

die Frage ist relativ schwer nur mit Durchschnittssätzen zu beantworten. Nach destatis macht der Durchschnittsbetrieb 2018 ca. 190.000 EUR Umsatz. Davon muss man durchschnittlich 79,4% Kosten abziehen. Bleibt ein rechnerischer Überschuss im Durchschnitt von 39.140 EUR, den der Imbissbetreiber entnehmen könnte. Aus diesem Betrag muss man dann noch Steuern, Krankenversicherung, private Altersvorsorge usw. bezahlen.

Natürlich gibt es beim Durchschnitt immer Ausreißer nach oben und unten.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo Barak,

ich empfehle Dir eine Cloud-Software wie lexoffice. Du musst Dich nicht um die Installation kümmern und erhältst automatisch immer die aktuellste Version.

Du musst die Einnahmen und Ausgaben nacherfassen, soweit möglich. Wenn Du etwas verkauft hast, hast Du vielleicht eine Rechnung / Quittung ausgestellt. Das sind Deine Einnahmen. Wenn keine Belege vorhanden sind, kannst Du mit lexoffice Rechnungen erstellen. Wann Du etwas eingenommen hast, siehst Du ja vielleicht auf dem Bankkonto.

Bei den Ausgaben werden vor allem Materialkosten für Metall eine Rolle spielen. Vielleicht auch Anschaffungen wie Werkzeuge. Hierfür müsste es auch Rechnungen oder Quittungen geben, die du als Ausgaben erfasst. Vielleicht hast Du auch Miete für die Werkstatt oder weitere Ausgaben.

Bei weiteren Fragen suche im Internet nach start-up-berater.

Viele Grüße,

Andreas

...zur Antwort

Hallo Wasserbombe34,

für Banken entscheidend ist die Schufa. Hier kannst Du Dir eine kostenlose Selbstauskunft besorgen.

Für Banken reicht manchmal, dass du in der Vergangenheit oder aktuell schon eine Reihe Kreditverpflichtungen hast / hattest.

Gibt es außer dem Kredit keine Möglichkeit 600 EUR anzusparen?

Wenn nicht, gibt es noch auxmoney und Co. Allerdings sind die Zinsen dort oft höher als beim Bankkredit.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo,

aus meiner Sicht ist BrainCapital https://www.braincapital.de/ da eine gute Anlaufstelle.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo,

ich nehme an, dass "Zahlungsfrist verlängern" ein kurzfristiges Kreditangebot von Klarna ist. Hierfür wirst Du wahrscheinlich Zinsen und Gebühren an Klarna zahlen.

Wenn Du die Zahlungsfrist dann einhältst, dann ist das nichts, was an die Schufa gemeldet wird.

Nur wenn Du fällige Kreditraten nicht zahlst und mehrfach gemahnt wirst, dann besteht das Risiko einen Schufaeintrag zu bekommen.

Siehe: https://www.bonify.de/wann-bekommt-man-einen-schufa-eintrag

...zur Antwort

Wenn Du an Deine Schwester vermietest, generierst Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einkünfte musst Du gegenüber dem Finanzamt angeben.

Vermietung unter Angehörigen sind sogar besonders im Fokus des Finanzamtes, weil die Miete nur zu einem bestimmten Teil unter der ortsüblichen Miete liegen darf.

Im Gegenzug kannst Du alle Kosten, die mit der vermieteten Wohnung entstehen, gegen die Miete rechnen auch die Zinsen für die Finanzierung und die Abschreibung.

Mehr dazu erfährst Du von Deinem Steuerberater.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo JanL27,

B sollte als Eigentümer den Fahrzeugbrief haben. Wer den Fahrzeugbrief hat, ist Eigentümer des Fahrzeugs.

Wenn B sich diesen Eigentumsvorbehalt nicht gesichert hat, hat er ziemlich gutgläubig gehandelt und im Zweifel Pech gehabt.

A kann mit Auto und Brief frei über den Wagen verfügen. Er könnte ihn sogar verkaufen und den Kaufpreis einstreichen.

VG Andreas

...zur Antwort

Klares ja. Wenn Du Dein Auto bewegst und es abends wieder am Fahrbahnrand abstellst, begehst Du jedes mal eine neue Ordnungswidrigkeit.

Ging mir auch mal so an einer stillgelegten Bushaltestelle vor meinem Haus, die aber noch ein Parkverbotsschild dort gelassen hatte.

Also besser ab jetzt woanders parken.

VG Andreas

...zur Antwort

Die Mieterrechte bei Auszug sind eindeutig. Weiter müssten Spiegel, Kleiderhaken und Porzellanengel als überlassene Gegenstände im Mietvertrag benannt worden sein. Wenn nicht, soll die Vermieterin beweisen, dass die Gegenstände überlassen worden.

Mach der Vermieterin den Vorschlag, dass Sie die anteiligen Nebenkosten der letzten Abrechnung noch von der Kaution einbehalten darf und den Rest auszahlen soll. Bei Auszug im Juni also Nebenkostenabrechnung 2019 / 12 Monate x 6 Monate für 2020.

Wenn nicht, drohe mit dem Anwalt.

VG Andreas

...zur Antwort
Vermietung: Einkunftserzielungsabsicht oder Liebhaberei?

Hallo,

wir haben vor 5 Jahren 2 Wohneinheiten in einem 3 Familienhaus gekauft, von der 1 Einheit selbstgenutzt und die weitere Einheit vermietet ist. Hier geht es nun um die vermietete Wohneinheit.

Die Finanzierung der Wohnung ist so ausgelegt, dass sie sich mit den Mieteinkünften ausgleicht, d.h. im Idealfall würden wir dann bei der Steuererklärung "auf Null" rauskommen.

Nun hat man aber doch immer wieder mal Extraausgaben, so haben wir z.B. eine Mülltonnenbox angeschafft, eine neue Dusche einbauen lassen, etc. Daher haben wir auch bisher bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung immer rote Zahlen (-400€ bis ca. -1.900€) geschrieben und Geld vom FA zurückbekommen.

Dieses Jahr würde nun noch der Austausch zweier Dachfenster (die alten Fenster sind schon leicht undicht) anstehen, was ebenfalls wieder zu Verlusten führen wird.

Bisher gab es keine Probleme mit dem Finanzamt, die Frage ist daher erstmal rein präventiv.

Die Wohnung ist unbefristet vermietet, die Miete liegt im ortsüblichen Bereich.

Daher nun die folgenden Fragen:

1) Da wir bisher immer nur Verluste gemacht haben: Kann das irgendwann zum Problem werden und die Vermietung als Liebhaberei ausgelegt werden? Vor allem vor dem Hintergrund zukünftiger (notwendiger) Sanierungen (Dachfenster).

2) Die Wohnung ist in erster Linie als Altersvorsorge gedacht. Man weiß aber natürlich nie, wie das Leben so verläuft. Sollten wir z.B. nochmals Nachwuchs bekommen, würden wir irgendwann die beiden Wohnungen aus Platzgründen zusammenlegen. Wenn überhaupt, wird das frühestens in ca. 3 Jahren sein.

Kann das rückwirkend zu Problemen mit dem FA führen (z.B. Austausch Dachfenster)? Es geht hier nur um Ausgaben (Reparaturen/Sanierungen), die während der Vermietung notwendig waren.

Vielen Dank schonmal :-)

...zum Beitrag

Wenn die Wohnung zu ortsüblichen Konditionen vermietet ist und damit ein Fremdvergleich möglich ist, sehe ich kein Problem.

Wenn Sie natürlich permanent sanieren, könnte das FA irgendwann sagen, dass sich der Standard so erhöht hat, dass Sie auch eine höhere Miete nehmen können / müssen.

Wichtig ist auch, dass die Wohnung nicht an Angehörige vermietet ist. Da schaut das FA gern sehr genau hin.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo Pneuma03,

ich würde mir vom Verkäufer eine neue Rechnung mit Lieferdatum ausstellen lassen.

Eine handschriftliche Änderung ist im schlimmsten Fall Urkundenfälschung oder wird bei einer Prüfung des FA vielleicht nachträglich nicht anerkannt.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo Ritzerfeld,

aus meiner Sicht ist aus der Umwidmung von Weideland in Bauerwartungsland noch nicht klar, wer die Erschließung trägt.

Zunächst müsste Euch ja die Gemeinde ein Angebot machen, um das Land von Euch zu erwerben. Das ist erstmal mit einer erheblichen Wertsteigerung verbunden, da ihr ja nicht mehr Weide, sondern unerschlossenes Bauland verkaufen würdet.

Zweitens müsstet ihr ja erst einmal verkaufen wollen. Wenn Ihr Euch trotz der Wertsteigerung gegen einen Verkauf entscheidet, kann man Euch nicht enteignen. Wichtig ist aber, dass ihr für das Weideland auch im Grundbuch steht.

Die Erschließung wird nach dem Kauf von der Gemeinde durchgeführt und gezahlt und dann entsprechend in die Grundstückspreise kalkuliert.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo,

normalerweise müsste der Förderverein als Verein eine Kasse haben und die Einnahmen einmal jährlich durch den Kassenprüfer prüfen lassen. Das regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereine und ist Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit.

Der Elternausschuss ist eine Elternvertretung. Hier dürfte es keine Kasse und damit auch keinen Bericht über Finanzen geben.

Wenn die Kita-Leitung mit im Förderverein als Mitglied ist, kann Sie bei der Sitzung des Fördervereins dabei sein. Die Kasse prüfen, machen aber die gewählten Kassenprüfer.

Klarheit müsste auch die Vereinssatzung des Fördervereins geben.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo Emma01662,

Ärzte sind oft noch nicht mit Internetseite oder Google-Eintrag ausgestattet.

Aber oft findet man Sie im klassischen Telefonbuch, das auch online verfügbar ist.

Du kannst Dir aber auch jederzeit einen anderen Arzt in Deiner Gegend suchen und dort einen Termin machen.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo Lashfee,

über 60.000 Frauen (wahrscheinlich mehrheitlich Frauen ;-)) suchen im Monat in Deutschland über das Internet nach Wimpernverlängerung. Das Potential, damit zu gründen, scheint also vorhanden zu sein.

Die Frage nach Deinem Verdienst, kann hier wahrscheinlich keiner seriös beantworten. Es kommt darauf an, wie Du mit Deiner Selbstständigkeit auf Dich aufmerksam machst.

Folgende Ideen für die nächsten Schritte:

  1. Wenn Du in München sitzt, suche Dir ein paar Wimpernstudios in Hamburg raus und versuche zu erfahren, wie diese Frauen gestartet sind und wie es so läuft. Wenn die räumliche Distanz groß genug ist, wirst Du auf Unternehmerinnen treffen, die Dir von ihrem Business erzählen.
  2. Versuche alles über das Thema zu recherchieren. Starte vielleicht auch ein kleines Blog-Projekt, wo Du Dein erworbenes Wissen teilst.
  3. Versuche lokal auf Dich aufmerksam zu machen. Vielleicht Flyer beim Friseur, Google My Business, Facebook Ads und dann zu testen, wie groß die Nachfrage ist.

Bitte starte nicht unvorbereitet.

VG Andreas

...zur Antwort

Unternehmen von Minderjährigen benötigen besondere Genehmigungen.

Auch bei Dir ist das Geschäftsmodell entscheidend.

Gut finde ich, dass Du Dich unternehmerisch ausprobieren möchtest. Daumen nach oben und viel Erfolg!

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo Jugienx2,

keine Website einer CASA-Kreditvermittlung?

In der Google-Suche gibt es ziemlich weit oben einen Eintrag der von Betrug spricht. Der Eintrag wurde auf Finanzfrage gelöscht, aber allein das Snippet sagt, aus, dass Du vorsichtig sein solltest.

Auch die Website der Verbraucherzentralen geben Tipps, wie man einen seriösen Partner findet.

VG Andreas

...zur Antwort

Es gilt die MwSt. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Da die Dauer der Mehrwertsteuersenkung bislang auf den 31.12.2020 begrenzt ist und der Bauträger noch nicht mit den Leistungen begonnen hat, ist es wahrscheinlich, dass die Leistung dann erbracht wird, wenn wieder 19% MwSt. gelten.

Selbst wenn die Leistungen in diesem Jahr noch begonnen würden, wären 19% fällig, wenn der Abschluss der Leistungen nach dem 31.12.2020 liegen.

VG Andreas

...zur Antwort

Hallo Adnan,

wahrscheinlich stand die Bearbeitungsgebühr irgendwo in den Vertragsunterlagen für die Kreditanfrage. Wenn Du für die Bearbeitungsgebühr schriftlich Dein Einverständnis erklärt hast und so einen Antrag unterschrieben hast, bleibt Dir wahrscheinlich nur der Weg zu zahlen.

Wenn es keine Vereinbarung darüber gab, muss der Kreditgeber erstmal nachweisen, wie Du der Bearbeitungsgebühr zugestimmt hast.

VG Andreas

...zur Antwort

Um diese Frage seriös zu beantworten, müsste man die Aufteilung des Kapitalbedarfs in Investitionen und Betriebsmittel kennen.

Im Einzelhandel sind Objektmiete und Warenlager kritische Themen.

Ebenfalls stellt sich die Frage nach den Sicherheiten.

Viele Grüße,

Andreas Herzog

...zur Antwort