Hartz 4 und Wohngemeinschaft mit Bruder?

3 Antworten

Du kannst mit Deinem Bruder eine WG bilden - Dein Bruder ist Dir in keiner Form zum Unterhalt verpflichtet. Und Du bildest auch nicht zwingend mit ihm eine Haushaltsgemeinschaft.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/haushaltsgemeinschaft/

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/wohngemeinschaft/

Stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft :

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

oder Suchbegriff ..... Kosten der Unterkunft + Ortsnamen

Wenn du mit deinem Bruder zusammenwohnst, geht das Jobcenter von einer "Haushaltsgemeinschaft" aus.

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/haushaltsgemeinschaft


wilees  10.01.2021, 17:21

Nur ... hier ist das JC im Falle X in der Verpflichtung Nachweis über eine Haushaltsgemeinschaft - sprich gemeinschaftliches Wirtschaften zu führen.

vor10tagen  10.01.2021, 18:52
@wilees

Es reicht, wenn das Einkommen der verwandten Haushaltsgemein­schaftsmitglieder dies erwarten lässt. Das ist hier sehr naheliegend: Bruder arbeitet Vollzeit, Miete beträgt 1050 € warm und Fragesteller ist ALGII.

wilees  10.01.2021, 18:55
@vor10tagen

Es geht hier nicht um etwas, was ein JC als naheliegend unterstellt, sondern um das was real vorliegt ..... und danach können und werden die Brüder wirtschaftlich getrennt agieren.

Hallo,

ja das funktioniert:

https://www.hartz4.de/untermietvertrag/

.... mit Untermietvertrag zum downloaden

" Wohnt ein Leistungsbezieher bei den Eltern oder anderen Verwandten, hat er in der Regel Anspruch auf die Übernahme der Wohnkosten.

Wichtig ist in diesem Fall, dass ein Untermietvertrag zwischen Hartz-4-Bezieher und dem Verwandten besteht."