Hartz 4 und Wohngemeinschaft mit Bruder?
Servus,
nach dreijähriger Weiterbildung und folgender Operation bin ich leider temporär in den Hartz IV Satz gerutscht, bis ich wieder auf den Beinen bin. Das wird leider noch zwei, drei Monate dauern.
Mein Bruder und ich möchten zusammen in eine Wohnung ziehen und eine Wohngemeinschaft gründen. Wir haben auch schon eine Wohnung gefunden.
Wir haben uns die Sache so vorgestellt:
Die Wohnung hat 90m², er ist Hauptmieter (Er arbeitet Vollzeit) und ich wäre Untermieter für ein Zimmer.
Die Wohnung kostet ca. 1050 Euro warm.
Nun die Fragen:
Ist das Konzept mit dem Amt als Untermieter überhaupt möglich?
Wie verhält sich das mit der Mietverteilung?
Zählt das Ganze als Wohngemeinschaft?
Hat jemand sinnvolle Tips, wie man die Sache am besten angeht?
Er geht nur um drei Monate bis ich wieder arbeitsfähig bin.
Vielen Dank schonmal und einen schönen Restsonntag. (:
3 Antworten
Du kannst mit Deinem Bruder eine WG bilden - Dein Bruder ist Dir in keiner Form zum Unterhalt verpflichtet. Und Du bildest auch nicht zwingend mit ihm eine Haushaltsgemeinschaft.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/haushaltsgemeinschaft/
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/wohngemeinschaft/
Stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft :
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
oder Suchbegriff ..... Kosten der Unterkunft + Ortsnamen
Wenn du mit deinem Bruder zusammenwohnst, geht das Jobcenter von einer "Haushaltsgemeinschaft" aus.
Es reicht, wenn das Einkommen der verwandten Haushaltsgemeinschaftsmitglieder dies erwarten lässt. Das ist hier sehr naheliegend: Bruder arbeitet Vollzeit, Miete beträgt 1050 € warm und Fragesteller ist ALGII.
Es geht hier nicht um etwas, was ein JC als naheliegend unterstellt, sondern um das was real vorliegt ..... und danach können und werden die Brüder wirtschaftlich getrennt agieren.
Wenn es eine Haushaltsgemeinschaft ist, zahlt das Amt keinen Cent Miete, richtig?
Und wenn ich mit einem nicht Verwandten zusammen wohne?
Danke für deine Antwort. (:
Hallo,
ja das funktioniert:
https://www.hartz4.de/untermietvertrag/
.... mit Untermietvertrag zum downloaden
" Wohnt ein Leistungsbezieher bei den Eltern oder anderen Verwandten, hat er in der Regel Anspruch auf die Übernahme der Wohnkosten.
Wichtig ist in diesem Fall, dass ein Untermietvertrag zwischen Hartz-4-Bezieher und dem Verwandten besteht."
Nur ... hier ist das JC im Falle X in der Verpflichtung Nachweis über eine Haushaltsgemeinschaft - sprich gemeinschaftliches Wirtschaften zu führen.