Darf ich Mietminderung geltend machen bei undichter Dusche?
Hallo zusammen,
wir wohnen zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Die Wohnung ist zweigeschossig und verfügt auf beiden Stockwerken jeweils über ein Badezimmer mit Dusche.
Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.
Da wir bisher immer Handtücher ausgelegt haben um das Wasser aufzusaugen ist bisher nur sehr wenig Wasser auf den Parkettboden ausgetreten, ein Schaden bisher nicht entstanden.
Könnten wir trotz fehlendem Schaden eine Mietminderung geltend machen? Spielt es in der Beurteilung eine Rolle, dass wir ein zweites Badezimmer mit funktionierender, dichter Dusche haben und theoretisch die andere Dusche nicht nutzen müssen?
Ich habe mal selber im Netz recherchiert und nur das nachfolgende Urteil gefunden. Hier ist allerdings bereits ein konkreter Schaden entstanden weshalb ich mir unsicher bin, ob mein Fall vergleichbar ist.
https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4898929/Urteil29391/
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
3 Antworten
1. Ihr solltet nochmals unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Dabei ist ein festes Datum zu benennen. Aufgrund dessen, dass Handwerkertermine aktuell nicht so einfach und schnell zu bekommen sind, sollte die Frist mindestens 4 Wochen betragen. Die gesetzte Frist musst nämlich realisierbar/erfüllbar sein.
2. Auch wenn ein Mangel vorliegt, ich persönlich sehe hier dennoch keinen Grund für eine Mietminderung. Denn wenn es schlecht läuft, schädigt sich der Vermieter nur selbst, aber nicht euch! Ihr habt den Mangel gemeldet, geht das Parkett kaputt, hat der Vermieter den Schaden, nicht ihr.
Vielen Dank für dein Feedback. Für Februar soll nochmal wer vorbeikommen. Wenn sich dann nichts ändert würden wir überlegen, dass mit der Mangelbehebung mit Frist anzusetzen. Zu deinem zweiten Punkt, es entsteht durch die Situation zwar kein "großer" Nachteil für uns, aber da der Vermieter auch bei einigen anderen Themen nicht auf unserer Seite steht, soll er einfach von sich aus den Mangel jetzt beheben wollen damit das dann nicht bei einem möglichen Auszug und einem bis dahin möglicherweise angegriffenen Parkettboden zum Streitthema werden. Jetzt ist das alles noch frisch vor Augen.
das kommt darauf an, wo genau das Wasser austritt....
Wenn das wasser irgendwo im Mauerwerk bzw der Duschwanne austritt, scheint das ein Mangel zu sein, du solltest das nochmals prüfen bzw hier beschreiben
Wenn das wasser aber zwischen Duschabtrennung und Duschwanne sich seinen Weg sucht... sieht das nach Kalkverkrustung aus...und die Dichtungsschiene dichtet nich ausreiuchend ab... also Reinigen... sprich keine Mietminderung, sondern Reinigungspflicht des Mieters
ich würde das genau prüfen... dann evtl mit Handyfilm beweissichern bzw an Bildern dokumentieren
Ich würde behutsam aber bestimmt vorgehen, nicht das sich widererwarten kein Mangel herausstellt...
das ist oft der erste rollende Stein in einem nicht endenden Streit mit dem Vermieter...wegen ein paar euronen Minderung seine Wohnung zu verlieren...
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besagt im § 543 zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund:
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
"Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können."
Ich glaube kaum, dass alle Handwerker zu blöd sind, eine Verkalkung als Ursache zu übersehen! 😁😎
naja Handwerker sein oder Handwerker vorzugeben... hattest du nicht mal irgendwo dich als hausbesitzer geoutet? wie auch immer... da habe ich die letzten Jahre ganz andere erfahrungen gemacht.... nirgendwo wird soviel gelogen und betrogen und geschummelt wie im Bausektor
mal nur ein Beispiel...ich habe wartungsvertrag ölheizung.... normalerweise kommt immer derselbe.... letztes jahr ein anderer aber auch gelernter Heizungs und Lüftungsbauer... der hatte 5 hausbesuche gebraucht und fast alle bauteile meiner Ölheizung ausgewechselt bis auf den Brennkessel und die Verbindung.... der mann war fertig mit den Nerven... dann rief an beim fünftenmal mehr zufällig den an der sonst kommt... der kam mit Auto vorbei... dann haben die zu zweit gesucht.... beide gelernte fachleute... dann habe ich mehr zufällig eine bermerkung gemacht das ich vor wochen im dunkeln stromfunken gesehen habe... und die ganze Ursache war ein 20 cm langes schlauchkabel...für 5 euro...warenwert...beides fachleute.... also erzähl mir bitte nix von Fachlichen handwerkern...
Danke für dein Feedback. Ich prüfe das nochmal genauer nach.
Da wurden aber jetzt rund um die Duschkabine mehrmals Silikonfugen entfernt, neu gesetzt oder an anderen Stellen gesetzt. Verkalkung wurde nie genannt. Da das Problem ja schon wenige Tage nach Einzug aufgefallen ist, hat der Mangel sehr wahrscheinlich schon vorher vorgelegen und sollte dann von der Partei behoben werden der das zu verantworten hat, selbst wenn es "nur" eine Verkalkung ist.
Aber ja, wir überlegen aktuell noch ob wir das mit der Mietminderung wirklich vorantreiben sollen oder eher nicht.
ich habe in meinem Haus 2 Duschkabinen oben alte Dusche mit ca 5cm hohen Rändern in der Duschwanne...also alte Duschkabine...unten habe ich neue Dusche.... fast ebenerdig an den Rändern.... an der verglasung ca 1cm erhöht.... also neuer Duschwannentyp...nach dem duschen tritt dort auch minimal Duschwasser aus...habe Duschlaken davorgelegt... also nicht viel ca 1 oder 2 Wassergläser wasser läuft auf die Duschraumfliesen... bei mir ist es verkalkung ich habe sehr kalkiges und hartes Wasser... das weiß ich... putzen bringt nicht viel... nach 2mal duschen ist wieder kalkspritzer an der Verbindung Glastür zu Duschwanne... da kann man nix machen... ich würde mal mit kalkreiniger...und weicher Bürste versuchen...es gibt nix peinlicheres als zu Mindern und nachher liegt es an Pflege...ein Kündigung kann auch bei Vertrauensverlust Vermieter Mieter ausgespriochen werden... erstmal selber prüfen und dann reagieren...ich bin Hauseigentümer und Nutzer da kann ich nix mindern... da muß ich selber probieren...alles Gute dir....kalk bildet sich da dauernd je nach verkalkungsgrad
Die Ersatzwohnung (Hotel) während der Sanierung zahlt die Rohrbruchversicherung.
Ich sehe da kaum einen Mangel, der eine (relevante) Mietminderung rechtfertigt. Schon 2 % dürfte für viele Gerichte zu viel sein. Insbesondere, da der Vermieter ja nicht tatlos ist, sondern mehrfach Fachleute beauftragt hat.