Mieterhöhung wegen Abnutzung des Hauses durch mehr Personen rechtens?
Hallo ich ziehe mit meiner Familie am Donnerstag in ein Haus ich habe meinem Vermieter mitgeteilt dass meine Schwiegersöhne mitziehen werden dass die Nebenkosten somit erhöht werden ist mir klar aber er will jetzt auch pro Person 50 € mehr Miete weil er sagt die Abnutzung des Hauses wäre somit ja auch erhöht es geht sich nicht um mangelnden Platz sondern um die Abnutzung der Böden ist das rechtens?
2 Antworten
Verstehe ich das richtig, dass Du Dich um das Mietshaus mit einer abweichenden Personenzahl beworben hast und nun - im nachhinein - dem Vermieter mit mindestens 2 Schwiegersöhnen kommst? Deine Angabe (z. B. in der Mieterselbstauskunft) mit den einziehenden Personen (Anzahl, Alter) ist eine wesentliche Vertragsgrundlage und kann nicht einfach von Dir ignoriert werden, ohne eine fristlose Kündigung zu riskieren.
Du hast nun die Wahl, dem Vertragsangebot des Vermieters zuzustimmen oder Deinerseits den Mietvertrag fristgerecht aufzukündigen oder Deine Schwiegersöhne anderweitig wohnen zu lassen.
Der Vermieter muss die höhere Mietforderung gar nicht begründen. Die Verschleißerhöhung ist einfach praxisnah und nicht weltfremt.
Solltest Du Deinen Meitvertrag bereits unterschrieben haben, dann ist alles auf der sichern Seite, denn mit einer Mieterhöhung muß er denn mindestens 1 Jahr warten. Die Posten der Nebenkosten die personenbezogen umgelegt werden, sind natürlich der Personenzahl anzupassen.
Die Argumentation der Abnutzung ist so nicht korrekt, denn die Abnutzung der Böden hängt nicht vonb der Personenzahl ab, sondern davon, mit welchem Schuhwerk sich darauf bewegt. Im Japan läuft man in der Wohnung immer in Socken oder speziellen Hausschuhen oder Barfuß, aber niemals mit Straßenschuhen - da gibt es defacto keine Abnutzung.
Das Ansinnen Deines Vermieters ist zudem schlichtweg Wucher und nicht berechtigt.
Snooopy155, die Mieterin dürfte hier in seiner Selbstauskunft, die wesentlich für den Vertragsabschluss ist, mit einer falschen Personenzahl gegen Treu und Glauben beim Vertragsabschluss verstoßen und möglicherweise arglistig gehandelt haben.
Die Frage nach der Zahl der einziehenden Personen ist für den Abschluss zulässig. Es handelt sich nicht um eine Frage, bei der man schwindeln darf. Siehe z. B. http://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Wohnungsbewerbung.pdf