Mieter und Handwerkerrechnung absetzen?
Mein Sohn wohnt bei mir mietfrei in einer abgeschlossenen Wohnung. Nun hat er das Bad auf seine Kosten(5-stellig) renovieren lassen.
Kann er die entsprechenden Rechnungsposten(Löhne usw.) der Handwerkerrechnung bei der Ekst. erklärung erfolgreich absetzen.
2 Antworten
Die Handwerkerrechnung kann nur der Vermieter steuerlich geltend machen, aber da er hier keine Mieteinnahmen für die Wohnung erzielt funktioniert es nicht. Aber der Sohn kann in seiner Steuererklärung die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum Höchstbetrag geltend machen.
Der Vater ist hier nicht nur nicht Vermieter (er vermietet ja eben nicht), sondern er hat auch keinen Aufwand in dieser Sache.
Im Grunde ist es aber richtig.
Sohn kann in seiner Steuererklärung die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen
Danke, genau das war meine Frage
die entsprechenden Rechnungsposten(Löhne usw.) .... absetzen.
Die entsprechenden Rechnungsposten ist so gut wie richtig, denn es kommt auf die Details an; im Prinzip gilt "Alles außer eingebautes Material". Abziehen von der Einkommensteuerschuld sind 20 % dieses Betrages, maximal 20 % von € 6.000 unter der Position Haushaltsnahe Handwerkerleistungen (nicht: Dienstleistungen wie hier an anderer Stelle steht).
Die Rechnung an Deinen Sohn muss vorliegen und von ihm unbar bezahlt werden!
Mehr Details findet Dein Sohn unter: