Kapitallebensversicherung in Deutschland steuerfrei soll in Spanien versteuert werden?
Hallo ich bin vollkommen geschockt! Meine Kaitallebensversicherung ist durch 30 Jahre Laufzeit in Deutschland steuerfrei. Ich lebe seit 25 Jahre in Spanien und konnte sie auch nie von meinen Steuern absetzen. In 2 Jahren wird sie auf mein deutsches Konto ausgezahlt, gestern habe ich durch zufall mit meinem spanischen Steuerberater gesprochen und er sagte ich muesste sie in Spanien versteuern?! Also als Steuerersparniss wird sie nicht anerkannt bei der Auszahlung wird die Hand aufgehalten. Ich weiss noch nicht ob sie wie ein Gewinn von Aktien berechnet wird oder als Einnahme zum Jahresumsatz gerechnet wird?! Was kann ich jetzt tuen? Umschreiben? Bezugsrecht aedern? Mich in Deutschland anmelden? Ist doch ungerecht ....
3 Antworten
Prüfe doch einmal, ob Spanien ebenso wie Deutschland die Steuerpflicht von deiner Anwesenheit im Land abhängig macht. In D kann man - wenn man weniger als 183 Tage im Land ist - steuerfrei bleiben. Voraussetzung: Tatsächlich z.B. für eine Weltreise abmelden, max. 180 Tage in D sein (Nachweise wie Flugtickets etc. aufheben!) und z.B. für Auslands-Krankenversicherungsschutz sorgen. In meinem Falle will die hiesige Krankenkasse fett an meiner Einmalzahlung der Lebensversicherung "abbeißen", daher abmelden, 3 Monate segeln in Skandinavien, 3 Monate überwintern im Süden, noch ein bischen rumdaddeln und gut is! Dann keine Steuerpflicht, daher auch keine Angaben gegenüber der Krankenkasse, da dort abgemeldet. Im Jahr drauf bin ich wieder dauerhaft in D und melde mich wieder regulär überall zurück.
Alles rechtens, so machen's die Jauchs, Beckenbauers, Rossbergs, Grönemeyers und das restliche Geschwerl, das uns täglich Moral predigt.
Es ist bei den meisten Ländern so, dass man nach dem Recht des jeweiligen Wohnsitzlandes besteuert wird.
Näheres regelt dann ggf. das DBA (abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen den Ländern.
Der liebe spanische Kollege sollte mal das deutsch-spanische DBA lesen, oder seine Finger von internationalen Mandaten lassen.
Art. 23 des DBA mit Spanien:
Artikel 23 Gleichbehandlung (1) Staatsangehörige eines Vertragsstaats dürfen im anderen Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen Staatsangehörige des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit, unterworfen sind oder unterworfen werden können. Diese Bestimmung gilt ungeachtet des Artikels 1 auch für Personen, die in keinem Vertragsstaat ansässig sind.
Bezogen auf Deinen Fall heißt das, dass diese Lebensversicherungsauszahlung auch in Spanien steuerfrei ist, weil ein Altvertrag.
Ich verstehe diesen Grundsatz allerdings so, dass ein Deutscher (mit seinen Verhältnissen) in Spanien nicht höher besteuert werden darf, wie ein Spanier (mit seinen gleichen Verhältnissen) in Spanien.
Damit komme ich zu einer anderen Schlussfolgerung wie Du!
Aber vielleicht verstehe ich diesen Artikel falsch.
Hallo Mart66y,
ich habe das selbe 'Problem' und es würde mich interessieren, ob Du inzwischen 'weiter gekommen bist' bzw. nähere Informationen dazu hast.
Ich habe zwei verschiedene Varianten der Besteuerung recherchiert, eine schlechte und eine ganz schlechte.