Meine volljährige Tochter verweigert mir ihren Bafög-Bescheid, außerdem hat sie eine Anwältin beauftragt, Unterhalt einzufordern, wie soll ich mich verhalten?
3 Antworten
Auch einen Anwalt zu nehmen wäre in dieser Lage keine schlechte Idee.
Toll! Da ich Unterhalt erst nach Bafög-Bescheid anpassen kann, weiß ich nicht was ich ihr vorerst überweise. Mit wieviel Bafög ist zu rechnen? Ich weiß, dass mir der Bescheid vorgelegt werden muss, warum soll ich dann noch einen Anwalt bezahlen. Bin kein Schwerverdiener.
Pv59, die Tochter ist volljährig, da sind andere Gegebenheiten Voraussetzung für die Unterhaltsberechnung. ( beide Elternteile sind jetzt zum Barunterhalt verpflichtet, wo lebt das Kind, eigene Wohnung oder bei der Mutter, anrechenbare Einkünfte des Kindes usw. ) Da wir diese nicht kennen, kann auch nichts Konkretes geraten werden.
Kind lebt bei der Mutter und hat wohl kein eigenes Einkommen.
Am Rangverhältnis zwischen Unterhalt und BAföG ändert sich durch die Volljährigkeit aber nichts. Ob hier ein Unterhaltsanspruch besteht und wenn ja, in welcher Höhe könnte man nur anhand aller Umstände des Einzelfalles beurteilen.
http://www.xn--rechtsanwlte-mg-8kb.de/unterhalt-fr-volljhrig-gewordene-kinder
...." Es besteht die Verpflichtung für das (studierende) volljährige Kind, zur Entlastung der Eltern einen BAFÖG-Antrag zu stellen. BAFÖG-Leistungen werden in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet."
hm..... interpretiere ich das jetzt falsch ?
Statt Sekundärquellen sollte man die Primärquelle wählen:
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
Bafög-Leistungen bekommt man -von elternunabhängiger Förderung abgesehen- doch nur, wenn Unterhaltspflichtige ein unzureichendes Einkommen haben oder Unterhaltszahlung verweigern.
Natürlich hast du hier einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel BAföG die Tochter bekommt. Möglicherweise möchte die Kindesmutter aber nicht, dass ihre Angaben bekannt werden. Diese stehen ebenfalls aufgeschlüsselt in dem Bescheid.
Falls dies der Grund ist, sprich mit der Tochter und mach ihr den Vorschlag, die Angaben der Mutter unkenntlich zu machen ( zB. Kopieren, schwärzen - erneut kopieren - ) damit der originale Text nicht mehr zu lesen ist und somit bei der Mutter nur noch die Endsumme des angerechneten Einkommens zu sehen ist.
Bei der beauftragten Anwältin kannst du vorerst damit argumentieren, dass du generell zahlungswillig bist, dir aber die Einsichtnahme des Bafög Bescheids bislang verweigert wird.
Ansonsten könnte es wie Privatier59 schon meint zweckmäßig sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit er den Vorgang anhand der Unterlagen prüfen kann.
Stell doch mal die Zahlung ein bis Bescheid vorgelegt wird.
Nicht der Unterhaltsanspruch wird durch das Bafög reduziert, sondern das Bafög durch den Unterhalt. Wenn Du Dich querstellst, wird die Anwältin das machen, was ihres Berufes ist: Klage erheben.