kann man als vater gegen den bafögbescheid widerspruch einlegen?
Die Tochter meines Mannes hat im Oktober ihr Studium begonnen. Nun hat sie Bafög beantragt. Somit muss mein Mann sein Einkommen aus 2010 offen legen. In dem Jahr wurde er allerdiungs arbeitsuchend und erhielt von seinem AG eine Abfindung. Da nun 2010 das Einkommen durch die Abfindung bedeutend höher war als es momentan ist sollte seine Tochter das Formblatt 7 zur Heranziehung des aktuellen Einkommens ausfüllen. Die hat sie verweigert. Leider kann Sie. Wenn nun das Einkommen von 2010 mit der Abfindung genommen wird muss mein Mann nicht unerheblich zahlen. Von was aber bitte, da das Einkommen nicht mehr so hoch ist und davon auch noch Unterhalt für 2 Kinder gezahlt werden muss. Uns bleibt nicht wirklich was davon. Meine Frage nun, hat auch der Vater das Recht gegen die Festsetzung in dem Bescheid Widerspruch einzulegen und auf eine aktuelle Einkommensberechnung zu bestehen? Tochter wir ihn mit Sicherheit auf Zahlung aus dem Bescheid verklagen. Für weiterhelfende Antworten wäre ich sehr dankbar.
2 Antworten
Sorry, aber da geht bei der Sachverhaltsschilderung so einiges durcheinander. Keine Tochter -und im übrigen auch kein Sohn- kann Vater oder Mutter aus einem Bafög-Bescheid verklagen. Du meinst also etwas absolut anderes. Ich vermute mal, es geht um Unterhalt. Aus dem Umstand, dass Du von der Tochter Deines Mannes sprichst, entnehme ich, dass Du die Stiefmutter bist und Angst hast, dass demnächst die Familienkasse durch Unterhaltsleistungen geschmälert werden könnte. Um das zu verhindern meinst Du, Dein Mann müßte gegen den Bafög-Bescheid Widerspruch einlegen dürfen. Insofern bist Du aber auf dem Holzweg. Der Bescheid richtet sich nicht gegen den Vater, sondern gegen die Tochter. Wenn die Tochter in dem Bafög-Antrag falsche Angaben gemacht hat -dieser Ansicht bist Du ja- dann ist das zum eigenen Schaden der Tochter, denn dann könnte sie nicht einfach Auffüllung der Lücke vom Unterhaltsverpflichteten verlangen sondern müßte selber zusehen wie sie auskommt.
Was Deinem Mann bleibt ist nur die Möglichkeit abzuwarten und die Sache dann später eventuell gerichtlich auszutragen.
Hallo, wenn Eltern den im Bescheid angerechneten Betrag nicht bezahlen können/wollen bzw. das aktuelle Einkommen der Eltern wesentlich niedriger ist als im vorletzten Kalenderjahr, kann ein Aktualisierungsantrag in Betracht kommen. K.