Warum wird Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt eingestellt, wenn erst 6 Jahre
Mein Schwiegersohn bekommt BAB und Lehrlingsgelt beides habe grade mal 700,00 abzl. Miete. Das Jugendamt stellt die Vorschusszahlung für seinen Sohn (6 Jahre) ein, er soll nun ab 8.11 selbst Unterhalt an die Kindesmutter zahlen. Leider bleibt von den 700,00 Euro nichts übrig, da noch andere Forderungen bestehen, wie muss er sich verhalten.
2 Antworten
Soweit ich weiß, wird der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für maximal 6 Jahre gezahlt und überhaupt nur, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist. Es könnte aber auch sein, daß das Jugendamt Deinen Schwiegersohn zur Aufnahme eines Nebenjobs "anregt", denn Kindesunterhalt wird vom Amt sehr streng gehandhabt. Es sind ihm dann auch sicher mehr als 8 Arbeitsstunden täglich zumutbar.
Wenn er arbeiten geht hat er m. E. einen Selbstbehalt von 900,- Euro.
Aber Du schreibst Schwiegersohn, wenn die beiden verheiratet sind, leben sie denn nicht zusammen? Dann tritt doch ggf. ALG II ein.
Davon abgesehen, wenn Sein Einkommen so hoch wäre, das Unterhalt zu zahlen ist, dann gehen alle anderen Verpflichtungen den Unterhaltsverpflichtungen nach. Schließlich erhöht die Unterhaltsverpflichtung den nicht pfändbaren Betrag.