meine Hausverwaltung lässt das Licht im Durchgang seid 4 monaten nicht nicht reparieren und reagiert nicht auf meine schreiben.? hausgeld Rückbuchen?
meine Hausverwaltung lässt das Licht im Durchgang seid 4 monaten nicht nicht reparieren und reagiert nicht auf meine schreiben.? hausgeld Rückbuchen?
4 Antworten
Mit dem Hausgeld werden ALLE Betriebs- und Heizkosten der Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt und nicht nur das Honorar des Hausverwalters.
Mit Rückbuchung des Hausgelds wirst Du Dir massiven Ärger einhandeln, inklusive eines Rechtsstreits.
Richtige Vorgehensweise ist, für die nächste Eigentümerversammlung Wechsel der Hausverwaltung zu beantragen.
Du bist Dir nicht bewußt, daß Gläubiger des Hausgelds nicht die Verwaltung, sondern die Eigentümergemeinschaft ist. Die muß für Fehlbestände einspringen und die werden Dich dafür hassen. Konsequenz wird sein, daß sich bei Dir ein Rechtsanwalt meldet und Zahlung des Außenstands mit Klageandrohung fordert.
Schreibe denen nochmal mit Fristsetzung und teiloe mit, wenn bis zum .... das Licht nicht repariert ist, Du es machen lässt und es denen in Rechnung stellen wirst/vom Hausgeld kürzen wirst.
Das Licht zu reparieren kann wohl nicht so schwer sein , bei der nächsten Eigentümer Versammlung das Thema auf den Tisch bringen und eine Begehung starten , um das Problem in Angriff zu nehmen
Gibt es keinen Hausmeister ?
Da du von Hausgeld redest, geh ich mal von Eigentum aus. Bei uns hat der Eigentümervorstand ein kleines Budget zur Selbstverwaltung und kann kleinere Reparaturen davon eigenständig anordnen bzw sogar durchführen oder durch den Hausmeister durchführen lassen ohne dafür die Verwaltung zu involvieren oder gar die ganzen Eigentümer zur Versamlung zu bitten.
Mein Tipp, wende dich an den Vorstand oder sofern nur die Birne auszutauschen ist, mach es selber.
und wenn ich nur ,sagen wir,15% vom Hausged rückbuche wegen nicht Einhaltung der Verwaltungspflicht?