meine frage ,ich habe mir ein Grundstück gekauft und will ein en Wohnwagen und Garten machen ,darf ich das ,ist aber kein Baugrund?
4 Antworten
Das kommt darauf an, wie das generell im Bundesland, dem Landkreis, der Gemeinde usw. geregelt ist und was für das Grundstück gilt, bzw. wie es eingestuft ist. Es könnte Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet usw. sein. Für alles gibt es gesonderte Auflagen/Regelungen. Auf meinem Teich- und Wiesengrundstück ist z.B. ein Wohn- oder Bauwagen kein Problem, da es kein Gebäude darstellt und mobil ist, also jederzeit wieder entfernt werden kann. Eine feste Hütte dürfte dort aber nicht stehen. Das kann bei dir aber völlig anders sein. Und dann kommt es auch auf die Nutzung an. Wenn jemand Bienen hält, darf man hier z.B. deutlich mehr errichten…
Das solltest du bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde erfragen. Da kocht jedes Bundesland, jede Stadt, Gemeinde und Kommune ihr eigenes Süppchen. Insbesondere, wenn du dich im Bereich des § 35 BauGB befindest, könnte es sich tatsächlich um eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage handeln.
Baulichkeiten auf einem Grundstück ohne Abwasserentsorgung zu errichten dürfte allerorts unzulässig sein, auch wenn es sich dabei nur um einen Wohnwagen handelt.
Soweit es sich um erschlossenes Bauland handelt, wird vermutlich eine Frist vorliegen, zu der Du das Grundstück auch zu bebauen hast.
das ist kein Baugrund , weide ,wiese usw. , der Grund ist neben der Stadt und hinter mir ist ein Wald mit einen kleinen Fluss