Mein Sohn (19) wird Vater und will jetzt mit seiner Freundin zusammen ziehen. Mein Sohn ist in der Ausbildung. Bin ich Unterhaltspflichtig?
4 Antworten
Ja, der Sohn ist noch in der Ausbildung. Da bist Du unterhaltspflichtig.
Die Frage ist nur die Höhe, denn Du könntest ihm ja Naturalunterhalt (leben in Deinem Haushalt) gewähren. Ausziehen ist somit eigentlich sein Privatvergnügen.
Die Eltern der Freundin dürfen sich auch beteiligen.
Bis zum Ende der Ausbildung bist Du unterhaltspflichtig. Aus diesem Grund hat Dein Sohn keinen Anspruch auf Wohngeld durch staatliche Unterstützung. Ich würde es aber auch wie wfwbinder sehen, dass dies in dem Alter bzw. bei einem Ausbildungseinkommen ein Luxus ist, den Du nicht finanzieren musst.
Hallo SteffenKleiber,
das ist s o nicht so g a n z richtig ! ;-)
der o.g. Sohnemann ist ein Volljähriger.
www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/berufsausbildungsbeihilfe
....da sollte sich der Sohnemann und werdender Vater, auch mal selbst schlau machen, ist ja schließlich volljährig ;-)
Gruß!
Ich habe hier einen interessanten Bericht zu Deiner Frage gefunden:
Sehe das auch so, denn die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern erlischt erst nach Beendigung der ersten Ausbildung. Wenn er allerdings seine Freundin heiratet, dann ist der Ehepartner vorrangig unterhaltspflichtig, aber ich denke mal, dass das bei deinem Sohn noch nicht der Fall sein wird.