Antwort
Hallo precious,
in der Regel wird die Löschbewilligung der Bank per Einschreiben verschickt, das müßte sie dann nachweisen können. Gebühren fallen keine an, und man sollte eine Löschung dann auch nicht vornehmen, da man sich, oder einem Besitznachfolger Gebühren sparen kann. Siehe auch hier: http://www.welt.de/finanzen/article4274846/Loeschung-der-Grundschuld-kostet-nur-unnoetig-Geld.html
derfux